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Einsatzprofil und Lebensleistung des seit 1965 tätigen UCA Werner Mauss
Herr Werner Mauss ist weltweit nicht vorbestraft.
Er befreite 122 Geiseln, die unter Todesandrohung festgehalten wurden.
Vorwurf wegen Steuerhinterziehung amtlich aufgehoben!
Im Juli 2025 wurden alle Verfahren gegen Herrn Werner Mauss mit der Staatsanwaltschaft Bochum, dem Landgericht Bochum und dem Finanzgericht Düsseldorf einvernehmlich beendet. Alle Verfahren wurden somit steuerlich unwiderruflich beigelegt. Des Weiteren bestehen keine offenen Steuerverbindlichkeiten gegenüber der deutschen Finanzverwaltung. Die förmliche Einstellung erfolgte im November 2025. Damit ist das Verfahren ohne Verurteilung endgültig abgeschlossen.
Die nachfolgend aufgeführten Operationen stellen nur einen geringen Teil der weltweiten Einsätze von Herrn Werner Mauss dar.
Herr Werner Mauss ist in Deutschland und Europa bekannt als Undercover-Agent (UCA) für deutsche und westliche Sicherheitsbehörden. Er war der erste UCA der Bundesrepublik Deutschland und zudem durch einen schriftlichen Vertrag mit dem BKA abgesichert. Herr Werner Mauss hat allein in der Zeit von 1965 bis 1984 im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden pro Jahr ca. 15-25 verschiedene kriminelle Organisationen unterwandert und Einzeltäter, d.h. Mörder und Schwerstkriminelle, verfolgt und in eine Festnahme geführt. Hierzu gehörte z.B. (pressebekannt) der Polizistenmörder Alfred Lecki, der nach einem Ausbruch aus der Justizvollzugsanstalt Essen zusammen mit dem „Ausbruchsspezialist“ Helmut Derks wie Bonnie und Clyde schwere Raubüberfälle auf Banken in ganz Deutschland verübte. Herr Werner Mauss hat die vorbenannten Schwerverbrecher, zuerst Helmut Derks in Alicante und dann Alfred Lecki in Marbella, aufgespürt und im Juli 1970 festnehmen lassen dies als Undercover-Agent (UCA) bzw. ziviler Mitarbeiter im Auftrag der ersten nach dem Krieg im BKA neu eingerichteten Ermittlungsgruppe. Ein Teil des Raubguts, viel Bargeld, wurde in Marbella beschlagnahmt.
Im vorbenannten Zeitraum (19 Jahre) wurden mehr als 300 kriminelle Organisationen, meistens in Zusammenarbeit mit Sonderkommissionen und Sonderstaatsanwaltschaften, auf der Grundlage des § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) von Herrn Werner Mauss
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als UCA von innen heraus unter Führung staatlicher Stellen zerschlagen. Hierbei wurden mehr als 2.200 Personen einer Festnahme zugeführt. Der frühere BKA-Präsident Dr. Herold bezeichnete Herrn Werner Mauss während seiner Dienstzeit gegenüber Fachleuten als seine „Geheimwaffe“. Dies ist öffentlich bekannt. Im gesamten Zeitraum bis 2017 hat Herr Werner Mauss unter Lebensgefahr eine Vielzahl mit Folter und Tod bedrohter Personen in Asien, Süd- und Mittelamerika sowie im Nahen Osten aus ihrer Geiselhaft befreit.
1968/1969 UCA-Einsatz auf der Grundlage von § 129 gegen europäische Verbrecherorganisation
Im Rahmen eines Vorfeldeinsatzes gegen eine in Belgien, Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich agierende Verbrecherorganisation erhielt Herr Werner Mauss, in Amtshilfe für das BKA, vom Polizeipräsidium München eine Tarnlegende, zu der auch Waffenschein, Führerschein usw. gehörten. Die Zielgruppe, gegen die auch wegen verschiedener Tötungsdelikte ermittelt wurde, beschäftigte sich mit organisierten Einbrüchen, Autodiebstahl, Hehlerei sowie der Herstellung von Falschgeld und gefälschten Kfz-Papieren. Im Interesse der Informationsgewinnung, unter Einspielung von vertrauensbildenden Maßnahmen, traf Herr Werner Mauss die Zielpersonen, zu denen auch ein langgesuchter Mörder österreichischer Nationalität gehörte, in Brüssel, Wien und Paris. Am Ende eines ausgiebigen Abendessens am 26.03.1969 in einem Pariser Gourmet-Restaurant wurde das Lokal aufgrund eines Hinweises aus Marseille von der französischen Anti-Gang-Brigade mit Scheinwerfern umstellt. Die von Interpol gesuchten Begleiter von Herrn Werner Mauss und auch er selbst wurden festgenommen und in Polizeigewahrsam in einer Gemeinschaftszelle untergebracht. Der für den Einsatz zuständige Koordinationsbeamte des BKA war bedauerlicherweise wegen des anstehenden Osterfestes in Urlaub. Seine Kollegen kannten den Einsatznamen von Herrn Werner Mauss nicht. Dies war der Grund, weshalb von Seiten des BKA nicht interveniert wurde und Herr Werner Mauss mit den anderen acht Gefangenen ins Santé-Gefängnis eingeliefert wurde. Bei der Durchsuchung hatte die Polizei bei Herrn Werner Mauss einen mitgeführten Revolver übersehen, den er vor Überstellung ins Santé- Gefängnis den überraschten Beamten aushändigte. Auch im Santé-Gefängnis wurde Herr Werner Mauss zusammen mit seinen Begleitern in einer Zelle untergebracht. Hierdurch hatte er neun Tage lang die Gelegenheit, die einzelnen Zielpersonen über die Strukturen, Unterstützer und Anführer der Organisation auszufragen. Bei einem der Anführer handelte es sich um ein bis heute noch wichtiges Mitglied der damals sehr gefährlichen „Korsischen Union“. Dieser Anführer der „Korsischen Union“ stand Herrn Werner Mauss zufällig und unverhofft im Sommer 2016 in Südfrankreich mit anderen Kriminellen gegenüber. Vorbenannter erkannte Herrn Werner Mauss jedoch nicht wieder. Nach neun Tagen „Haft“ im Santé-Gefängnis wurde Herrn Werner Mauss per Lautsprecher der Besuch eines Anwaltes
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angekündigt. Im Besucherzimmer erwartete ihn jedoch der BKA-Beamte und damalige Leiter der Interpol Deutschland, Herr Kriminaloberrat Jürgen Jeschke. Unter Legende verabschiedete Herr Werner Mauss sich zwei Tage später im Santé-Gefängnis von den dort in Haft verbleibenden Zielpersonen, die ihm ein Schreiben (Kassiber) an den Anführer der Organisation in Rom mitgaben, um diesen von ihrer Haft und weiteren Einzelheiten zu informieren.
Wenige Tage später erhielt Herr Werner Mauss neue Tarnpapiere, mit denen er nach Rom reiste. Interpol Wiesbaden meldete ihn jedoch aus Sicherheitsgründen unter einem anderen Decknamen bei Interpol Rom an. Er traf dort einen der wichtigsten Bandenchefs, Dario de Cesare. Noch während Herr Werner Mauss sich mit Vorbenanntem in einem Straßencafé auf der Piazza del Popolo besprach, fuhr unverhofft ein Polizist auf einem Motorrad vor und übergab de Cesare ein offizielles Interpol-Schreiben, in dem Herr Werner Mauss, unter Nennung seines Decknamens, für seinen UCA-Einsatz in Rom von Interpol Wiesbaden angemeldet wurde. Die von Herrn Werner Mauss gegenüber de Cesare benutzte Identität stimmte jedoch nicht mit der im Interpol-Schreiben benannten Identität überein, so wie zuvor beschrieben. Dies rettete Herrn Werner Mauss das Leben. Noch am gleichen Tag traf er nach Rücksprache mit dem BKA den damaligen Leiter von Interpol Rom, Dr. Fariello und seinen Stellvertreter. Die konspirativen Folgegespräche mit der Verbrecherorganisation in Rom wurden von einem großen Spezialaufgebot ausgesuchter italienischer Polizeibeamter durch Observationen und Telefonüberwachungen begleitet. Der hochkomplizierte und lebensgefährliche Einsatz von Herrn Werner Mauss dauerte noch zwei weitere Monate. Danach kam es zu Festnahmen in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich und Italien. Dario de Cesare und der stellvertretende Polizeipräsident von Rom namens Scire wurden 1969 mit weiteren 26 Kriminalbeamten des römischen Polizeipräsidiums sowie Beamten der Interpol-Fernschreibstelle und Zollbeamten, insgesamt ca. 80 Täter, festgenommen. Enttarnt und durchsucht wurden diverse konspirative Wohnungen sowie zwei Druckereien für Falschgeld und gefälschte Dokumente. Auch Ausweispapiere aus Einbrüchen wurden sichergestellt.
1972 – UCA Einsatz – BKA LKA Düsseldorf und Berlin
Zerschlagung einer Einbrecher- und Hehlerbande in Spanien und Deutschland. Als wichtigen Helfer und Unterstützer der kriminellen
Vereinigung enttarnte Herr Werner Mauss den Ersten Staatsanwalt
und Pressesprecher Dr. Scheuten, Krefeld. Suspendierung und
Festnahme.
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Im Auftrag des BKA sprach Herr Werner Mauss mit Dr. Scheuten über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und Telefonüberwachung gegen den von Herrn Werner Mauss unterwanderten Täterkreis auf der Grundlage des § 129 StGB. Während des Gesprächs bemerkte Herr Werner Mauss bei Dr. Scheuten verdächtige Aufregung und schweres Fehlverhalten. Herr Werner Mauss wurde nach dem Gespräch von einem zuvor durch ihn in dem Täterkreis platzierten Informanten gewarnt, dass Dr. Scheuten zu den wichtigsten Unterstützern der Bande gehöre. Nach dem Gespräch enttarnte Dr. Scheuten Herrn Werner Mauss als UCA gegenüber seinen Mittätern. Deshalb beschloss die Verbrecherorganisation, Herrn Werner Mauss zu erschießen. Herr Werner Mauss wurde jedoch vorher von seinem Informanten gewarnt und steuerte ab diesem Zeitpunkt über ihn weitere konspirative Maßnahmen gegen die Kriminellen. Der Generalstaatsanwalt von Düsseldorf übernahm die Ermittlungen. Alle Amts- und Privattelefone des Staatsanwalts Dr. Scheuten wie auch der Bandenglieder wurden abgehört. Der gesamte Täterkreis wurde festgenommen.
Zur Sache: Auszug aus einem in der Zeitschrift „Der Spiegel“ Nr. 20/1974 am 13.05.1974 veröffentlichten Artikel:
1973/1974 UCA-Einsatz gegen italienischen Raubtäter, erschossen am 02.12.1974 BKA Kantonspolizei Zürich, Genf, IP Rom und Mailand
Der aus Neapel stammende Raubtäter Aldo Galeno, geb. 08.10.1932, wurde in Paris inhaftiert. Herrn Werner Mauss gelang es durch Kontakt zu Mittätern, das Versteck des Galeno in einem Schließfach der Dresdner Bank in Frankfurt ausfindig zu machen. Die Beute
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wurde von der Polizei sichergestellt. Die Justiz entließ Galeno aus der Untersuchungshaft. Dieser tauchte erneut unter und verübte wiederum Raubüberfälle, zuletzt dann auf ein Juweliergeschäft in Zürich. Herr Werner Mauss wurde erneut als UCA gegen Galeno eingesetzt. Nach erfolgreichem Legendenaufbau vereinbarte er mit Galeno ein verdecktes Treffen am Domplatz von Mailand. Bei der Festnahme schoss Galeno mit zwei Revolvern aus seiner Manteltasche auf Herrn Werner Mauss, der sich blitzschnell zwischen seinem Auto und der Bordsteinkante fallen ließ. Statt ihm wurden zwei italienische Kriminalbeamte von Galeno schwer verletzt. Galeno wurde unmittelbar danach von anderen italienischen Kriminalbeamten bei seinem Fluchtversuch am Eingang zur Mailänder U-Bahn erschossen. Die aus den verdeckten Kontakten zu Galeno gewonnenen Rasterinformationen ermöglichten es Herrn Werner Mauss zu kombinieren, wo sich die Beute aus den letzten Raubüberfällen befand. Ihm war vorrangig ein Ödipus-Komplex des Galeno zu seiner toten Mutter aufgefallen sowie der Hang, ständig Vampir-Filme zu sehen. Mit richterlichem Beschluss auf Antrag der italienischen Polizei wurde deshalb der in einer Gruft auf dem Hauptfriedhof in Neapel befindliche Sarg der Mutter geöffnet. Wie von Herrn Werner Mauss vermutet, hatte Galeno die auf seinen Raubzügen in ganz Europa erlangte Beute im Sarg versteckt. Wertvolle Brillanten, Smaragde, Uhren usw. wurden sichergestellt.
Bei der vorbenannten Schießerei wurde einer der Polizisten am G-Nerv und der
Hauptschlagader am Bein getroffen, mit der Folge einer Lähmung. Herr Werner Mauss
organisierte die sehr kostspielige Behandlung des italienischen Beamten durch den
Spezialisten Prof. Dr. Hanno Millesi aus Wien, der damals weltweit der einzige Arzt war, der
in der Lage war, den Nerv zu operieren, und finanzierte die Kosten aus eigener Tasche.
Herr Werner Mauss bemüht sich auch ganz aktuell bis jetzt erfolgreich um ein solches Menschenleben, d.h. um einen (politisch motiviert, unrechtmäßig) zum Tode Verurteilten. Andere zu dem Personenkreis Gehörende wurden bereits hingerichtet.
Bei unzähligen Einsätzen, auch im Interesse der Menschenrechte, hat sich Herr Werner Mauss immer an rechtsstaatliche Prinzipien in enger Abstimmung mit den Strafverfolgungs- behörden bzw. westlichen Sicherheitsbehörden gehalten. Herr Werner Mauss war und ist im Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Belange tätig.
Von 1965 bis heute hat sich Herr Werner Mauss stets durch Nachrichtenehrlichkeit ausgezeichnet. Er ist weltweit nicht vorbestraft. Des Weiteren ist Herr Werner Mauss von 1979 bis 1985 mit den ihm zur Verfügung gestellten, von den Bundessicherheitsbehörden
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abgedeckten Turboprop-Flugzeugen in Folge nach IFR-Bedingungen oft unter schwierigsten Wetterlagen 3.700 Flugstunden ohne Copilot in Begleitung von Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern, Beamten von Sonderkommissionen, Staatsschutz und Nachrichtendiensten europaweit gegen das Verbrechen unfallfrei geflogen. 1985 wurde auf das Flugzeug von Herrn Werner Mauss im Landeanflug mehrfach geschossen. Nachdem die Täter nicht ermittelt werden konnten, gab er das Fliegen aus Sicherheitsgründen auf.
Herr Werner Mauss hat Geiseln befreit und dabei geholfen, große Kriminalfälle aufzuklären wie z.B. durch UCA-Maßnahmen die Diebe des 1975 gestohlenen Kölner Domschatzes beweiserheblich überführt. Die Täter Tunjic und Dalavale wurden am 17.06.1976, veranlasst durch Herrn Werner Mauss, in Zürich festgenommen und der Haupttäter Ernst am 2.7.1976 in Mailand, ebenfalls veranlasst durch Herrn Werner Mauss, der bei allen UCA-Maßnahmen der Sicherheitsbehörden unter dem Code „111“ verschlüsselt wurde. Der in Jugoslawien versteckte Domschatz wurde durch verdeckte Maßnahmen von Herrn Werner Mauss zurückgeführt. Er wurde hervorragend restauriert und befindet sich heute wieder in der Schatzkammer des Kölner Doms.
Der WDR hat am Freitag, den 23. Februar 2024 um 20.15 Uhr eine Dokumentation mit dem Titel „Der Raub des Kölner Domschatzes“ ausgestrahlt. Diese Sendung ist in der ARD- Mediathek oder über den nachfolgenden Link abrufbar der Einsatz von Herrn Werner Mauss wird ab Minute 24:30 dokumentiert:
Die Dokumentation zeigt ein Stück deutscher Kriminalgeschichte und auch deutscher Zeitgeschichte. Zahlreiche (ehemalige) Polizisten, wie auch die damals zuständige Oberstaatsanwältin Frau Mösch kommen zu Wort und berichten von dem Ermittlungserfolg von Herrn Werner Mauss. Die Dokumentation gibt einen Eindruck, welcher Aufwand betrieben werden muss und lässt daher verstehen, dass erhebliche Kosten erforderlich sind, die damals wie heute – aus einem Fonds – wie dem hier gegenständlichen – finanziert werden.
Es gelang Herrn Werner Mauss, den Kölner Domschatz, den eine Sonderkommission von über 50 Kriminalbeamten über Monate nicht auffinden konnte, in einem kurzen Zeitraum zurückzuführen, u.a. deshalb, weil er als erfahrener Undercover-Agent über ein entsprechendes und erforderliches Netzwerk verfügt. Als erster UCA (Undercover-Agent) Deutschlands spielte er sich unter Legende an die kriminellen Zielpersonen heran, gewann ihr Vertrauen durch vertrauensbildende Intelligenz-Maßnahmen und trieb einen Keil zwischen die Mitglieder der Bande, um so grundsätzlich die Beute wiederzuerlangen und die Täter
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festnehmen zu lassen. Herr Werner Mauss steuerte die Täter in geheimer Abstimmung mit der damaligen Oberstaatsanwältin Maria Therese Mösch und dem Leiter der Kripo Köln, Herrn KD Hochscherff in eine beweiserhebliche Falle. Unter seiner Legende traf Herr Werner Mauss die Einbrecher Tunjic und Dalavale in Lugano. Die Täter hatten vor ihrer Festnahme in Zürich in einem Pkw in den Seitenteilen des Fahrzeugs einen Großteil des gestohlenen Domschatzes versteckt. Der Haupttäter Ljubomir Ernst wurde wiederum in Abstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft Köln und Interpol Rom von Herrn Werner Mauss aus Belgrad nach Mailand gelockt und dort schwerbewaffnet festgenommen. Die Täter wurden überführt, inhaftiert und in Köln zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Hinter all dem standen zu jeder Zeit die deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.
Auszug aus Presseartikel aus dem Sauerlandkurier vom 16.02.2026:
Neue Details zum Raub aus der Domschatzkammer
Georg Bönisch als junger Reporter mit der Beute aus dem Domschatzraub.
Was die drei nicht wussten und was lange geheim gehalten wurde: Der Auffahrunfall war fingiert. Eine Falle, detailliert konzipiert von dem Undercover-Agenten Werner Mauss , beim BKA unter der Nummer 111 geführt. Erst jetzt, 50 Jahre später, bringen Recherchen neue Einzelheiten zu seiner Rolle ans Licht. Der Kölner Journalist und frühere Spiegel- Redakteur Georg Bönisch war als junger Reporter für die Kölnische Rundschau am Tatort in der Domschatzkammer. Schon damals deckte er Versäumnisse der Behörden auf. Der Fall ließ ihn nie los. Für einen kürzlich erschienenen FAZ-Beitrag sprach er erstmals mit Werner Mauss über dessen Einsatz.
Georg Bönisch als junger Reporter mit der Beute aus dem Domschatzraub 1976
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Haben sich daraus neue Erkenntnisse zum größte Kunstraub in Kölns Geschichte ergeben, frage ich Georg Bönisch. In Details ja, sagt er. Denn bislang sei nicht bekannt gewesen, „wie Mauss genau vorging, wie er sich selbst als international agierenden Großkriminellen Jacques inszenierte, um in die Kreise der Domräuber vorzudringen“. Mit größter Raffinesse habe es der Geheimagent geschafft, „das Misstrauen der gesuchten Täter aufzuweichen und sie aus der Deckung zu locken“. So habe er ihnen etwa den Auftrag erteilt, angeblich gestohlene Kunstwerke aus rheinischen Museen ins Ausland zu transportieren. Um glaubwürdig zu wirken, operierte Mauss sogar mit echten Gemälden, als Leihgaben für einen ungewöhnlichen Zweck.
Am Ende bekam Köln seine Schätze zurück, vor allem den größten Teil der Dom- Juwelen. Doch gibt es einen nachhaltigen Lerneffekt aus diesem Fall? Einbruchsgelegenheiten während Baumaßnahmen damals am Kölner Dom, zuletzt im Louvre – gehören bis heute zu den größten Schwachstellen der Sicherheitssysteme.
Die Dokumentation ist exemplarisch eine hervorragende Beschreibung der Einzigartigkeit der Tätigkeit von Herrn Werner Mauss als Undercover-Agent, die er seit 1965 bis heute bei unzähligen weltweiten Einsätzen im öffentlichen Interesse gegen organisierte Kriminalität, Drogenbanden und Terrorismus mit einer 98-prozentigen Erfolgsquote ausübt. Dazu gehören auch erfolgreiche Zielfahndungen nach Schwerstkriminellen und Mördern. Allein in der Zeit von 1965 bis 1978 hat Herr Werner Mauss mehr als 300 kriminelle Vereinigungen unterwandert und in Zusammenarbeit mit Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern und Sonderkommissionen der Polizei in Europa von innen heraus zerschlagen. Auch hat er mehr als 100 Geiseln, die unter Todesdrohung und Folter standen, in Middle East, Südamerika und Asien unter Einsatz seines Lebens befreit siehe hierzu einen ARD-Film Clip, in dem Herr Dr. Wolfgang Schäuble, 1984-1989 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, 1989-1991 Bundesminister des Innern, über die nachrichtendienstlichen Einsätze des übergesetzlichen Notstandes Erklärungen abgibt Link:
https://www.werner-mauss.de/eh5v.files/html5video/TOPA.m4v
. Es handelt sich hierbei
um die Sicherstellung der Severo-Giftfässer am 19. Mai 1983 in Anguilcourt-le-Sart, Nordfrankreich, und insbesondere um den Einsatz von Herrn Werner Mauss für den Krisenstab Libanon zur Befreiung der im Libanon entführten Geiseln Cordes und Schmidt.
Wegen der Zurverfügungstellung von Herrn Werner Mauss durch das BKA bedankt sich am 20. Juli 1976 der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizei Köln. Herr Kriminaldirektor Hochscherff schreibt an die Leitung des BKA – siehe nachstehendes Schreiben:
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Vorbenanntes Schreiben wurde nach Eingang Herrn Präsident Herold, Herrn LRKD Schorm, Herrn Abteilungspräsident Scheicher und Herrn LRKD Boeden vorgelegt.
Herr Boeden war von 1983 bis 1987 Vizepräsident des BKA und von 1987 bis 1991 Präsident des BfV. Als Abteilungspräsident AP hatte er damals Herrn Werner Mauss Institution M. übernommen. Von 1983 bis 1987 wurde Herr Werner Mauss von BKA- Vizepräsident Boeden geführt und dann vom BfV unter Präsident Boeden übernommen – siehe nachfolgend bestätigende Erklärung von Herrn Boeden vom 22.11.1995.
Herr Boeden war auch Initiator des Herrn Mauss ab 1985 erwiesenermaßen zur Verfügung gestellten Treuhandfonds zur Finanzierung seiner für die Belange der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der westlichen Partnerdienste wichtigen Einsätze.
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Herr Boeden blieb bis zu seiner Pensionierung 1991 Hauptansprechpartner von Herrn Werner Mauss. Danach wurde Herr Werner Mauss vom damaligen Staatsminister im Kanzleramt, Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA, übernommen. Herr Schmidbauer hat diese Funktion bis 1998 wahrgenommen siehe nachfolgend auch Schreiben von Herrn Schmidbauer vom 17.12.2008, insbesondere die vom BfV bestätigte Gefährdung.
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Auch der von 1991 bis 1998 tätige Kanzleramtsminister Bohl bestätigt in seinem Schreiben an US-Botschafter Emerson vom 26.06.2014 eine gute Zusammenarbeit von Herrn Werner Mauss mit den Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland siehe nachfolgend Schreiben von Herrn Bohl.
Dies alles auf der Grundlage des Herrn Werner Mauss von Herrn Boeden 1985 zur Verfügung gestellten Treuhandfonds, durch den die Finanzierung seiner Sondermissionen gesichert war.
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Herr Werner Mauss hat seiner Lebensphilosophie entsprechend in den vergangenen Jahrzehnten bis heute unter Einsatz seines eigenen Lebens in Südamerika, Asien, Nahost und Europa zahlreiche Leben gerettet und Entführte aus der Geiselhaft befreit. Die ARD hat wie oben bereits erwähnt zur Lebensleistung von Herrn Werner Mauss hierzu einen Film Clip erstellt.
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Im Juli 1976 wurde Herr Werner Mauss vom BKA Bad Godesberg, Abteilung TE, Herrn Boeden und Herrn Scheicher vertraglich übernommen und erhielt den Auftrag, den von der RAF in Berlin freigepressten RAF-Terroristen Rolf Pohle, der auf den Ägäischen Inseln in Griechenland von einem Journalisten zufällig gesichtet wurde, in Form einer Zielfahndung festnehmen zu lassen.
Mit dem ihm damals zur Verfügung stehenden, vom BKA abgedeckten, zweimotorigen Turboprop-Flugzeug mit Druckkabine flog Herr Werner Mauss, angemeldet durch Interpol, unter Decknamen nach Athen. Absprachegemäß traf er in Athen den ihm im Rahmen der Terrorismusfahndung aus diversen Operationen bereits bekannten griechischen, deutschsprachigen Interpol-Chef Nikolas Fotinopoulos und flog zusammen mit ihm alle Ägäis- Inseln bei der Fahndung nach Pohle an. Dabei stellte Herr Werner Mauss verschiedene Rasterspuren fest, wie z.B. dass Pohle stets eine Sonnenbrille mit rotem Rand, eine Umhängetasche und eine auffällige Kopfbedeckung trug und sein Gesicht von starker Akne gezeichnet war.
Der wichtigste Rasterpunkt war der tägliche Kauf der Süddeutschen Zeitung durch Pohle. Über die Süddeutsche Zeitung verständigten sich damals die RAF-Terroristen europaweit mit Anzeigen. Mit Hilfe des damaligen griechischen Regierungspräsidenten Karamanlis, der Herrn Werner Mauss aus anderen Operationen kannte, erreichte Herr Werner Mauss, dass der Polizeipräsident von Athen ihm ca. 260 zivile Polizeibeamte, verteilt auf alle 84 Kioske in Athen und Piräus, für 60 Minuten ab Ankunft der Süddeutschen Zeitung bei den Kiosken zur Verfügung stellte. Rolf Pohle erschien 40 Minuten nach Beginn des Einsatzes am Syntagma- Platz und kaufte die Süddeutsche Zeitung und den Spiegel. Die Polizei nahm ihn am 21. Juli 1976 in Athen zufällig 20 Meter von Herrn Werner Mauss entfernt fest.
Nach einer Einladung von Präsident Karamanlis, der von dem strategischen Fahndungserfolg beeindruckt war, flog Herr Werner Mauss zurück nach Frankfurt. Er berichtete Herrn Boeden, damals Abteilungsleiter TE, und BKA-Präsident Dr. Herold in Bad Godesberg in allen Einzelheiten über die Festnahme von Pohle auf der Grundlage der von Herrn Werner Mauss festgestellten Rastermerkmale.
1976 befand sich die elektronische Datenverarbeitung noch in der Anfangsphase. Herr Dr. Herold hatte jedoch bereits erkannt, dass diese Technik bei der Verbrechensbekämpfung enorme Bedeutung gewinnen würde. Am Ende des Vortrages
von Herrn Werner Mauss sprang Herr Dr. Herold begeistert auf und sagte: „Was Sie in
Griechenland erfunden haben, wird ab diesem Zeitpunkt als Rasterfahndung in die
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Kriminalgeschich-te eingehen!“ Herr Dr. Herold und Herr Boeden gratulierten Herrn
Werner Mauss zu diesem Erfolg und dem Erfolg der Festnahme.
Nach der Festnahme von Pohle flog Herr Werner Mauss noch in der Nacht im Auftrag der Amtsleitung des BKA nach Korfu und traf den früheren Arbeitsminister von NRW und Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Farthmann in seinem Urlaubsort, um ihn vor einem möglichen Anschlag der RAF als Repressalie für die Festnahme von Pohle zu warnen. Prof. Dr. Farthmann reiste unverzüglich zurück nach Deutschland, siehe seine Aussage – Link:
https://www.werner-mauss.com/downloads/Farthmann/eh5v.html
Polizeifoto – man sieht das Erbrochene
Düe ließ sich für den vorgetäuschten Raubüberfall im Jahr 1981 bewusstlos schlagen. Zuvor hatte er den Schmuck in Decken und Wänden seines Juweliergeschäftes versteckt. Während seiner Haftzeit verkaufte Vater Düe das Juweliergeschäft. Bei Renovierungsarbeiten im Juni 2000 fand der Nachfolgebesitzer den versteckten Schmuck. Eine neue Anklage konnte nicht stattfinden, die Straftat war verjährt.
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1982-1983 UCA-Einsatz gegen Juwelier René Düe für LKA NS am 31.10.1981 vorgetäuschter Raubüberfall – Schaden 13 Mio. D-Mark
BKA-Beamter KHK Haupt begeht Verrat von Amtsgeheimnissen zum Nachteil M.
1982 wurde Herr Werner Mauss mit der Aufklärung des vom Juwelier René Düe vorgetäuschten Raubüberfalls (13 Mio. D-Mark) beauftragt. Vom BKA war Herr Werner Mauss zuvor an das LKA Niedersachsen als UCA ausgeliehen worden. Er hatte die Tätergruppe Düe wegen des von ihm vorgetäuschten Raubüberfalls unterwandert. Als verdecktem Ermittler gelang es ihm, von Düe fünfzehn Schmuckstücke zu erhalten, die Düe zuvor als geraubt gemeldet hatte. Düe hatte die Schmuckstücke zur Übergabe im Hotel Kolumbus in Bremen in einem Koffer zwischen Handtüchern hinterlegt. Er wollte mit diesen Schmuckstücken seinen Hauptlieferanten in New York illegal belasten. Düe wurde am 05. August 1982 festgenommen.
Das BKA hatte mit dem Innenministerium Niedersachsens vereinbart, dass Herr Werner Mauss als Hauptbelastungszeuge gegen Düe aussagt. Die Aufklärung des Falls durch den Zeugen Mauss wurde von staatlicher Stelle unterstützt, obwohl Herr Werner Mauss als Undercover Agent eingesetzt war. Hierdurch sollten illiquide Geschäftsleute an einer Nachahmung des kriminellen Verhaltens von Düe gehindert werden. Das Innenministerium Niedersachsen hatte die verdeckte Vernehmung von Herrn Werner Mauss für den 16. Juni 1983 verfügt. In der Sperrerklärung heißt es wörtlich:
„Der Zeuge “Claude“ ist Informant der Polizei. Sein Einsatz erfolgt zur Bekämpfung schwerwiegender Straftaten. Eine mögliche Berichterstattung aufgrund “öffentlicher Verhandlung“ lässt für Straftäter Rückschlüsse auf die Identität des Zeugen zu. Dadurch wäre nicht nur Leib und Leben des Zeugen “Claude“ und das seiner Familienangehörigen gefährdet, sondern auch das Wohl des Landes Niedersachsen und das der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Die Vernehmung des Zeugen “Claude“ vor hergestellter “Öffentlichkeit“ würde seinen gegenwärtigen und zukünftigen Einsatz im Bereich der Schwerst- und organisierten Kriminalität unmöglich machen.“
Von einem Fahrzeug des BKA wurde Herr Werner Mauss an einer Autobahn-Raststätte in Niedersachsen abgesetzt, um dort in Polizeiuniform von einem Hubschrauber der niedersächsischen Polizei aufgenommen und auf dem Dach einer Polizeischule in Hannover abgesetzt zu werden. Dort war eine provisorische Hütte aufgebaut. Die Presse hatte die Polizeischule mit Kameras umstellt. In den Räumen unter diesem Dach der Schule wartete das Strafgericht zum Fall Düe auf die verdeckte Aussage von Herrn Werner Mauss. Dieser sagte, so wie in der Sperrerklärung des niedersächsischen Innenministeriums vereinbart,
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unter dem Decknamen „Claude“ gegen Düe per Mikrofon über alle von ihm beweiserheblich gewonnenen Erkenntnisse aus. Düe wurde in dieser ersten Instanz am 04. Januar 1984 vom Landgericht Hannover zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Wegen eines nicht vernommenen Zeugen hob der BGH das Urteil am 02. November 1984 auf.
In der zweiten Instanz wurde Düe vom Strafgericht am 13. März 1989 wegen Mangels an Beweisen freigesprochen, da die Staatsanwaltschaft alle konspirativen Beweismittel aus dem Einsatz von Herrn Werner Mauss ausblendete. Die Zivilkammer des Landgerichts Hannover verurteilte Düe trotz Freispruchs auf der Grundlage der in der Berufungsinstanz im Strafverfahren nicht eingeführten Beweise wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit. Sie lehnte auch seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Mannheimer Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark ab. Düe erhielt trotzdem vom Land Niedersachsen mehrere Millionen D-Mark Haftentschädigung.
Der BGH bestätigte das Urteil des LG Hannover, wodurch die Versicherung von der Schadensersatzleistung für den angeblichen Düe-Raub freigestellt wurde. Zu Recht, wie sich später herausstellte.
Siehe Urteil vom 26. Februar 1992, LG Hannover, AZ 130192/91; S. 17, 18 und 19 – Link:
Zum Urteil: HAZ, 27.2.1992 – Link:
Im kriminellen Zusammenspiel mit seinen Helfershelfern hatte Düe 1983 eine namentlich inzwischen identifizierte Gruppe von Journalisten instrumentalisieren können, die von einem freien Fernsehjournalisten aus Frankfurt/ Main koordiniert wurde. Nach vorliegenden Informationen gelang es diesen Personen, einen damals in NRW in Untersuchungshaft einsitzenden Kriminalbeamten zu korrumpieren.
Zu diesem Zeitpunkt saß der BKA-Beamte KHK Haupt im Hochsicherheitstrakt eines Düsseldorfer Gefängnisses in Untersuchungshaft. Dies hatte mit Herrn Werner Mauss nichts zu tun. KHK Haupt war bereits am 10. Juni 1981 wegen folgender Delikte festgenommen worden: Amtsanmaßung, Verwahrungsbruch, Verstrickungsbruch, Geldfälschung, Strafvereitelung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, unerlaubtes Glücksspiel und Bestechlichkeit.
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KHK Haupt verkaufte im Interesse der eigenen Bereicherung sein gesamtes geheimes BKA- Wissen über Herrn Werner Mauss, auch über den abgesicherten geheimen Wohnsitz, an dem Herr Werner Mauss unter einem Decknamen lebte, an den Strafverteidiger des Düe, Rechtsanwalt Brehm in Hannover, wie später in einem Verfahren festgestellt, für 380.000 D- Mark. Zu dem Verrat von Amtsgeheimnissen gehörte auch, dass Haupt seine in der Zeit von 1974 bis 1976 erlangten Kenntnisse über alle Hintergründe zu bis dahin von Herrn Werner Mauss mit Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführten Undercover-Einsätzen an die Presse preisgab. Dies ist der Grund, weshalb Herr Werner Mauss seit dieser Zeit bis heute von der Presse verfolgt, unrechtmäßig „kriminalisiert“ und an die Öffentlichkeit gezerrt wird.
Mit Hilfe von KHK Haupt wurde es den Journalisten also möglich, den Zeugen Claude (Herrn Werner Mauss) zu enttarnen. Widerrechtlich kauften sie von KHK Haupt amtlich geschützte geheime Erkenntnisse über diverse unterschiedliche, im Bundesgebiet laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, in denen Herr Werner Mauss operativ als Undercover Agent von der Polizei eingesetzt und geführt worden war.
Durch den illegalen Einblick in diese von Sonderstaatsanwälten geführten Verfahren wurde den Journalisten bekannt, in welchen Städten Herr Werner Mauss im Interesse der Kriminalitätsaufklärung von der Staatsanwaltschaft genehmigte vertrauensbildende Maßnahmen durchgeführt hatte. Herr Werner Mauss machte sich damit natürlich nicht strafbar.
Wider besseres Wissen, unter Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, den Straftatbestand „Irreführung der Behörden“ in Kauf nehmend, erstatteten die Journalisten zum Zweck der eigenen Bereicherung ganz gezielt in Hannover, Koblenz, Stuttgart, Frankfurt/Main und in anderen Städten Strafanzeigen wegen Hehlerei und anderer Delikte gegen Herrn Werner Mauss. Er sollte kriminalisiert werden, um ihn als Zeugen im Düe-Verfahren unglaubwürdig zu machen.
Die Staatsanwaltschaften in den benannten Städten erkannten jedoch sehr schnell die Intrige, zogen die einzelnen angezeigten Verfahren zu einem Sammelverfahren in Frankfurt/ Main zusammen und stellten von Amts wegen die Ermittlungen gegen Herrn Werner Mauss in Bezug auf alle von den Journalisten angezeigten Straftaten ein.
Für die amtlichen Beobachter war es damals deshalb auch nicht verwunderlich, dass der freie Fernsehjournalist aus Frankfurt/Main und Koordinator des kriminellen Journalistenkreises nach der durch ihn unterstützten Enttarnung des Agenten Mauss bereits 1983 damit begann,
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eine gegen Herrn Werner Mauss gerichtete kriminalisierende Fernsehdokumentation zu erstellen. Der Journalist aus Frankfurt begann im Herbst 1983, in bundesdeutschen Gefängnissen in Strafhaft einsitzende Schwerstkriminelle aufzusuchen, um ihnen sein angekauftes Wissen über die Undercover-Einsätze zu verraten, an denen der Agent Mauss beteiligt war. Der Journalist hatte dabei ausschließlich die mit Düe getroffenen Absprachen und seine eigenen finanziellen Interessen im Auge.
In der fraglichen Fernsehdokumentation gab der Mann aus Frankfurt dann den Schwerstkriminellen „Gelegenheit“, sich zu „beschweren“. „Einheitlich wie im Chor“ beteuerten die Vorgenannten, zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Geschickt manipulierte der Journalist den Film gegen Herrn Werner Mauss zu Gunsten des in Hannover angeklagten Düe. Ziel war es, wie auch in den Folgejahren praktiziert, mit Hilfe dieser zusammengestrickten Polemik den wichtigsten Zeugen der Anklage „Claude“ (Mauss) im Fall Düe im Interesse der eigenen Bereicherung zu kriminalisieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Mit großem Aufwand betrieben die Unterstützer Dües bis nach seinem „Freispruch“ weiterhin Einflussnahme auf Printmedien und Fernsehanstalten, um mit Hilfe einer irreführenden Berichterstattung Herrn Werner Mauss zu diffamieren und als dubios zu plakatieren.
In den Jahren 1987/88 wurde das Ehepaar Mauss während verschiedener, zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa abgestimmter verdeckter Operationen als Undercover- Agenten gegen Mordverdächtige und Entführer eingesetzt. Der „Journalistenkreis“ erlangte wieder illegal Kenntnis von einer Operation. Er schreckte nicht davor zurück, das Ehepaar Mauss während eines Einsatzes im Ausland durch Störmaßnahmen in höchste Lebensgefahr zu bringen.
In einem Fall hatten die Journalisten nicht weit vom Verhandlungsgeschehen Gegenstände installiert, um das Ehepaar vor seinen kriminellen Gesprächspartnern zu enttarnen. Die Kriminalpolizei des an der Operation beteiligten Landes stellte sofort nach Feststellung die Störfaktoren beweiserheblich sicher. Sie befinden sich heute als Asservate im Keller der Kanzlei der Mauss-Anwälte.
In einem anderen Fall wurden von den Vorgenannten Informationen an Kriminelle lanciert, die daraufhin den Polizeiagenten in einer Frankfurter Tiefgarage auflauerten. Das Ehepaar Mauss bemerkte einen quer gestellten Pkw, der sie an der Abfahrt hindern sollte. Zur gleichen Zeit bewegten sich fünf männliche Personen in Richtung des Fahrzeugs. Herr Werner Mauss
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zerstörte blitzschnell mit Hilfe eines Wagenhebers die Beifahrerscheibe des verschlossenen blockierenden Fahrzeuges, schob den Pkw an die Seite und fuhr zusammen mit seiner Frau an den südländisch aussehenden, ihn an der Weiterfahrt hindern wollenden Männern vorbei. Gewaltsam durchfuhren sie die geschlossene Ausfahrtschranke des Parkhauses. Nach dem Angriff informierte Herr Werner Mauss eine Bundesbehörde, um den Vorfall polizeilich richtigzustellen.
Die Absicht der Intriganten war wiederum, Mauss als Belastungszeugen im Fall Düe auszuschalten. Die vorgenannten Helfer des Düe kassierten nach Herrn Werner Mauss vorliegenden Berichten in vollem Umfang die vom Land Niedersachsen für Düe nach seinem „Freispruch“ im März 1989 festgesetzte und ausgezahlte Haftentschädigung.
Plötzlich, im Juni 2000, nach 19 Jahren und Ablauf der strafrechtlichen Verjährungsfristen, wurden im früheren Geschäft des Vaters Friedrich Düe in Hannover, Am Ballhaus, ca. 400 Meter vom Tatort Am Kröppke, bei Renovierungsarbeiten 10,8 kg des damals von Düe als geraubt gemeldeten Schmucks sichergestellt versehen mit den Original-Etiketten. Der Nachfolgebesitzer hatte im Geschäft des Vaters hinter Wänden und Decken das vermeintliche Raubgut gefunden. Während der Untersuchungshaft des René Düe ab Herbst 1982 hatte Vater Friedrich Düe sein Geschäft verkauft. Dies war der Grund, weshalb der kriminelle Sohn bis zum Auffinden des Schmucks im Juni 2000 daran gehindert wurde, das Versteck mit dem vermeintlichen Raubgut auszuräumen.
Damit wurde endgültig bewiesen, dass Düe den Raubüberfall vorgetäuscht hatte. Jedenfalls ist es lächerlich, anzunehmen, dass die Räuber am 31. Oktober 1981 nach der Tat ihre Beute im Geschäft des Vaters Düe versteckt hatten. Dües Einlassung vor Gericht in zweiter Instanz, dass er die belastenden fünfzehn an Herrn Werner Mauss übergebenen Schmuckstücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden habe, ist im Nachhinein betrachtet sogar richtig. „Vergessen“ hatte Düe „lediglich“, 1989 vor seinem Freispruch dem Strafgericht mitzuteilen, dass 10,8 von 40 Kilo Schmuck immer noch in Decken und Wänden seines ehemaligen Geschäfts versteckt waren.
Aus heutiger Sicht ist es erschreckend, festzustellen, wie es damals dazu kommen konnte, dass es Düe mit Hilfe seiner Unterstützer gelungen war, namhafte Politiker zu instrumentalisieren, diese zu täuschen und als unwissende Helfer mit "vermeintlichem Erfolg" vor seinen kriminellen Wagen zu spannen.
Die Nachrichtenlage im Fall Düe ergibt heute folgenden Überblick:
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- 31. Oktober 1981: "Raubüberfall" Düe.
- Düe meldet mehr als 40 Kilo Schmuck als geraubt, ca. 3.400 einzelne Teile Kommissionsware.
- Tatzeugen beobachten zwei südländisch aussehende männliche Personen beim hastigen Verlassen des Geschäftes mit jeweils einem Aktenköfferchen.
- Die Polizei in Hannover hielt es für ausgeschlossen, dass diese „möglichen Täter oder Helfer“ in der beobachteten Zeit 40 Kilo Schmuck abtransportiert haben konnten. Die Aktenkoffer waren zu klein für so viele Einzelstücke usw.
- 1991: Während eines Mordprozesses in Istanbul behaupten Türken, Düe bei der
Vortäuschung des Überfalls unterstützt zu haben – Links:
- Handelt es sich bei den Türken um jene Südländer, welche von Zeugen unmittelbar nach der Tat gesehen worden waren?
- 1982: Das LKA Niedersachsen bildet wegen diverser gravierender Verdachtsmomente eine Sonderkommission.
- Sommer 1982: Düe übergibt dem Polizeiagenten "Claude" (Mauss) die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldete Schmuckstücke
- Düe wird festgenommen und am 4. Januar 1984 von LG Hannover zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
- In der Zeit zwischen der Verurteilung 1984 bis zu seinem in zweiter Instanz erfolgten Freispruch 1989 organisieren Düe und seine kriminellen Unterstützer eine in der Bundesrepublik wahrscheinlich einmalige Rufmordkampagne gegen einen wichtigen Zeugen der Anklage (Polizeiagent Mauss), um diesen als Belastungszeugen auszuschalten.
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Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- 13. März 1989: René Düe wird wegen mangelnder Beweise in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Strafkammer in Braunschweig blendete zuvor die gesamten konspirativ erlangten Beweismittel aus.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Mauss wird als Belastungszeuge im Braunschweiger Strafprozess nicht vernommen.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Düe wird vernommen: Er erklärt, die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldeten Schmuckstücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden zu haben. Die Kammer glaubt diesen Sachverhalt.
Wie von Düe und seinen Helfern nicht erwartet:
- Trotz Freispruch des Braunschweiger Strafgerichts wertet das Zivilgericht des LG Hannover alle von dem Undercover Agenten Mauss und andere von der Polizei erbrachten Beweismittel. Sie spricht Düe schuldig, die Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Durch die Entscheidung des LG Hannover vom 26. Februar 1992, bestätigt durch den BGH, wird die Versicherung aufgrund der im Urteil u.a. festgestellten arglistigen Täuschung durch Düe von allen Zahlungen freigestellt. Die von Düe beantragte Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark wird vom Gericht ebenso abgelehnt.
- Kontrovers: Obwohl diese Urteile vorlagen, hat das Land Niedersachsen eine millionenschwere Haftentschädigung an Düe zur Auszahlung gebracht. Seine kriminellen Unterstützer kassierten sofort dieses Geld.
- 20. Juni 2000: Bei Renovierungsarbeiten werden an diesem Tag, 19 Jahre nach der Tat, 10,8 Kilo Schmuck aus dem Düe-Raub noch original etikettiert im früheren väterlichen Geschäft Düe am Ballhaus zwischen Wänden und Decken versteckt aufgefunden und sichergestellt. Der Fundort befindet sich 400 m vom Tatort entfernt.
- Nach diesem Fund sind auch die Personen von Dües Schuld überzeugt, die sich in den Jahren davor von der mit großen Mühen und viel Geld organisierten Rufmordkampagne gegen den Undercover Agenten Mauss beeinflussen ließen.
Resümee:
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Befragte international tätige Kriminologen, Richter, Staatsanwälte usw. sind sich einig: Der Fall Düe eignet sich hervorragend als Lehrbeispiel für Polizeischulen. Aber er gibt auch eindeutig zu erkennen, dass Düe mit seiner kriminellen Energie und der von ihm und seinen Unterstützern organisierten Macht, den Rechtsstaat mit Füssen tretend, einen Freispruch erreicht hat, mit dem Ergebnis: Die Tat verjährte ohne Sühne.
Trotzdem blieb unter dem Strich für Düe und seine kriminellen Helfer nur ein großer Schaden ohne finanzielles Ergebnis. Es blieb für alle diese Personen ein in Luft aufgelöster Traum mit bitterem Nachgeschmack.
Alle Personen mit großer krimineller Energie und eventuelle Nachahmer müssen an diesem Fall erkennen: Verbrechen lohnt sich nicht!!!
Dokumentation:
WamS, Nr. 25 vom 18.06.2000 – Link:
HAZ, 29.06.2000 – Link:
Wochenspiegel, 12.07.2000 – Link:
dpa, 28.06.2000 – Link:
Der Spiegel, Nr. 26/2000, S.71, 72 und 73 – Link:
Bild, 24.06.2000 – Link:
Bild, 26.06.2000 – Link:
Einstweilige Verfügung gegen Düe vom 31.07.2000, LG Stuttgart, AZ 17 O 406/2000 – Link:
Prof. Wenzel, Begründungsschriftsatz vom 04.09.2000 zur Durchsetzung des Urteils im
Verfügungsverfahren vor dem LG Stuttgart gegen Düe – Link:
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Unterlassungsverfügung gegen René Düe am 28.09.2000 rechtskräftig, AZ 17O406/400
Link:
Unterwerfungserklärung des Düe – Link:
Anwaltliche Ankündigung seines RA Malottke vom 03.11.2000 – Link:
Schriftsatz vom 20.01.1992 des Prof. Wenzel an den Generalstaatsanwalt Celle und Oberstaatsanwalt in Hannover zum Verdacht, dass der türkische Staatsangehörige Aydin
Yildizsoy in den von Düe vorgetäuschten Raubüberfall vom 31.10.1981 involviert ist. – Link:
Yildiszoy hatte am 20.03.1991 seinen Komplizen in Istanbul ermordet und dem Toten nach Mafiamanier mit Zwirn den Mund zugenäht. Seine Erklärung vor Gericht: Der Tote sollte über den Tod hinaus „sein Wissen nicht mehr verraten können“. Bei seiner Vernehmung hatte er ausgesagt, er kenne René Düe, der Überfall vom 31.10.1981 sei nur vorgetäuscht gewesen. Der Bruder des Opfers Nevzat Avan erklärte vor dem gleichen Strafgericht in Istanbul, dass der Ermordete Nevzat zusammen mit Yildizsoy im kriminellen Zusammenspiel mit Düe diesem in der Rolle als Raubtäter halfen, den Überfall auf sein Geschäft vorzutäuschen.
Zum oben genannten Sachverhalt – Link:
Artikel aus "Hürriyet" vom 01. Februar 1992 – Link:
Artikel aus "Mannheimer Morgen" vom 05. Februar 1992 – Link:
Artikel aus "Der Spiegel" vom 26.Juni 2000, Nr. 26/2000 – Link:
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Ebenso gelang es Herrn Werner Mauss, die vor über 40 Jahren verschwundenen, ein tödliches Gift beinhaltenden sog. „Seveso- Fässer“ aufzuspüren und damit die weltweit größten Umweltkatastrophen zu verhindern.
Die Neue Zürcher Zeitung am 5.6.2023 (
https://www.werner-
mauss.com/downloads/Artikel_NZZ_05_06_2023.pdf
) beschreibt, dass 1983 alle
Bundesbehörden in Deutschland sowie auch Italien, Frankreich und die Schweiz zur Verhinderung der Umweltkatastrophe mit Akribie, jedoch erfolglos, gearbeitet hatten.
Im direkten Auftrag von Innenminister Zimmermann gelang es Herrn Werner Mauss mit der Unterstützung griechischer Behörden 1983, eine erste Spur im Seveso-Fall aufzunehmen. Dies wurde begünstigt durch einen Einsatz von Herrn Werner Mauss für eine deutsche Bundesbehörde, den er sieben Jahre zuvor, im Juli 1976 bei einer Zielfahndung im Rahmen einer UCA-Maßnahme zur Festnahme des RAF-Terroristen Rolf Pohle (Waffenbeschaffer für den Drenkmann-Mord, Gerichtspräsident von Berlin) in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden durchgeführt hatte. Dadurch standen ihm 1983 aufgrund der erworbenen Vertrauensbasis alle für den Seveso-Einsatz notwendigen Kontakte zu den griechischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung.
Unterstützt durch seine in Athen aufgebaute Legende gelang es ihm nach Enttarnung der Tätergruppe und zahlreichen konspirativ-subversiven Maßnahmen innerhalb von nur 14 Tagen, die Giftfässer am 19. Mai 1983 in einer stillgelegten Metzgerei in Anguilcourt-le-Sart, Nordfrankreich, in unmittelbarer Nähe des Atlantiks, ausfindig zu machen.
Da die Tätergruppe mit wichtigen Personen der französischen Behörden in Korruptionskontakt stand, forderte er zur Absicherung des Fundortes über das Büro des damaligen deutschen Innenministers Zimmermann eine entsprechende Anzahl von Observationsfahrzeugen des BfV an, um das gesamte Umfeld für den Zugriff so abzusichern, dass die Giftfässer nicht nochmals an einen anderen Ort verbracht werden konnten, vor allem deshalb, da die Kriminellen wegen des großen Ermittlungsdrucks kurz davor standen, die Giftfässer im Atlantik zu versenken. Dies hätte die größte Umweltkatastrophe der Weltgeschichte verursacht. Die Zielpersonen hatten in ihrer Naivität die Folgen ihres Handelns
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nicht erkannt. Eine Verteilung im Atlantik hätte nicht nur die gesamte Atlantikküste für Jahrhunderte verseucht, sondern durch Verdunstung des krebserregenden, schwere Allergien und Ausschläge verursachenden Dioxins große Landstriche in Europa durch dioxinhaltigen Regen vergiftet. Als 1976 in Seveso zwei Kilogramm Dioxin austraten, erkrankten 120 Kinder an Chlorakne, 4.000 Kleintiere verendeten und 80.000 Nutztiere mussten notgeschlachtet werden, wie die NZZ am 5.6.2023 berichtet. In den von Herrn Werner Maussnten aufgefundenen Fässern hingegen lagerten 8.200 Kilogramm des hochgiftigen Stoffes also das 4.100-fache derjenigen Menge, die schon im Juli 1976 zu verheerenden Folgen geführt hatte. Artikel aus NZZ vom 5.6.2023:
ZDF - Terra X History Film „Top Spione die großen Geheimagenten“ ausgestrahlt am 29.06.2025:
https://werner-mauss.de/top-spione.html
Im Film wird der Seveso-Einsatz von Herrn Werner Mauss dokumentiert.
Aufgrund der Alliierten-Gesetze wurde Herr Werner Mauss unter Federführung der USA, in Abstimmung mit dem BND und dem BfV und deren logistischer Unterstützung, auch mit Wissen des BKA, Herrn Boeden, von 1981 bis 1984 beauftragt, gegen einen nordafrikanischen Staat, der damals weltweit Terroristen ausbildete, zu Anschlägen entsandte und Islamschulen mit Terroraktivitäten gründete, operativ, konspirativ und subversiv unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel vorzugehen. Herr Werner Mauss hatte Zugang zu einer gegnerischen Stelle dieses Regimes. Es gelang ihm vier Jahre lang mit Unterstützung der USA, geheime und sehr wichtige Nachrichten des Regimes abzugreifen. Die unter Lebensgefahr durchgeführte Operation verlief überaus erfolgreich. Es gelang Herrn Werner Mauss und den eingeteilten Helfern, Terrorbefehle zu enttarnen und dadurch zu verhindern. Zur Finanzierung der vorbenannten, sehr kostenaufwändigen Geheimoperation stand Herrn Werner Mauss wiederum ein Fonds zur Verfügung, über den er weisungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden keine Auskunft geben durfte.
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1985: Verhandlungen im Zentralcamp der ELN. M. und seine damalige Ehefrau wurden vor jedem Treffen am Rand des Urwaldes von einem schwer bewaffneten Kommando der ELN mit ca. 20 als Taxis getarnten Fahrzeugen abgeholt. Die ELN-Kämpfer verklebten die Augen des Ehepaars mit Isolierband und setzten darüber Sonnenbrillen. Die Verhandlungen fanden durchschnittlich alle vier Wochen statt, eine Gesprächsrunde dauerte im Allgemeinen 48 bis 60 Stunden.
Wegen der Gefahr für Leib und Leben wurde die vorbenannte Operation 1984 beendet. Ab diesem Zeitpunkt wurde Herr Werner Mauss zu einem weiteren Spezialeinsatz bis Ende 1986 zur Befreiung von sieben von der ELN-Guerilla entführten Mitarbeitern der Fa. Mannesmann nach Kolumbien entsandt. Herr Werner Mauss verhandelte wiederum in einem Rhythmus von zwei bis vier Wochen unter absoluter Lebensgefahr im Guerilla-Camp. Statt Lösegeld zu zahlen, erreichte Herr Werner Mauss die Durchsetzung eines Hilfsprogramms mit dem Namen Pascol, wodurch in dem sozial unterbemittelten Gebiet von Arauca, Kolumbien auf Veranlassung von Herrn Werner Mauss Kindergärten und Schulen errichtet sowie Antibiotika und Ärzte in das Gebiet entsandt wurden. Herr Werner Mauss erreichte, dass die ELN-Guerilla ab diesem Zeitpunkt die Fa. Mannesmann nicht mehr bekämpfte, sondern die Firma und ihre Mitarbeiter vor Anschlägen durch Kriminelle schützte. Die Geiseln wurden ohne die Zahlung von Lösegeld freigelassen. Herr Werner Mauss erhielt von den Bischöfen des Gebiets, insbesondere von Bischof Jaramillo von Arauca den Friedenspreis Link:
https://www.werner-
mauss.com/downloads/Friedenspreis_Bischof_Jaramillo_09_09_1985.pdf
siehe hierzu
Schreiben des kolumbianischen Kurienkardinals Castrillón, der früher zu den wichtigsten Ansprechpartnern von Herrn Werner Mauss in Kolumbien und später auch im Vatikan zählte.
1 990 Ei ns a t z Ir a k – Befreiung von 35 Geiseln
Herr Werner Mauss f ü hr t nach Lieferung von Antibiotika im Wert von 12 Mio. Euro d i r e k t e
V e r h a n d lu n g e n m i t S a d dam H uss ei n und dem 1996 auf seinen Befehl ermordeten, mit ihm
verwandten Industrieminister zur B e f r e i u n g von 35 an R ak e t e n s t e ll ungen g e f ess el t en
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d e u t sch e n T e ch nik ern . M i t e i n e r von ihm speziell gecharterten DC 8 f li e g t Herr Werner
Mauss , getarnt als Siemens-Vorstand, d i e G e i se l n am 24.11 . 1 9 90 direkt von B agd a d n a ch
N ürnb e r g siehe Artikel Nürnberger Nachrichten vom 26.11.1990. Die Operation erfolgte
unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und unter der Gefahr für Leib und Leben.
Die Zeitung „Nürnberger Nachrichten“ schreibt am 26.11.1990 – Auszug:
Friedensprozess Kolumbien – 1991-1998
Informationsbeschaffung für Bundesregierung Koordination durch Bundeskanzleramt persönliches Gespräch zwischen Herrn Werner Mauss und Bundeskanzler Kohl direkter Ansprechpartner und Auftraggeber: damaliger Staatsminister Bernd Schmidbauer, Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA
Herr Werner Mauss war zusammen mit seiner damaligen Ehefrau, in Abstimmung mit dem Kanzleramt, mit einer Sondermission in Kolumbien beauftragt, welche, wie bereits zuvor beschrieben, u.a. die Herbeiführung von Friedensgesprächen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla-Organisation ELN zum Ziel hatte.
In einer Geheimoperation führte Herr Werner Mauss aus dem Urwald Kolumbiens die ersten vier Kommandanten des Comando Central der ELN nach Bonn. Das Bundeskanzleramt hatte in einem persönlichen Gespräch im Kanzleramt den ELN-Vertretern in Anwesenheit von Herrn Werner Mauss erklärt, dass von deutscher Seite der Friedensprozess nur und erst dann aktiv gefördert werde, wenn die ELN in Kolumbien alle in ihrer Gewalt befindlichen europäischen Geiseln ohne Zahlung von Lösegeld freigibt. Das Comando Central der ELN hatte daraufhin entschieden, dem Vorschlag des deutschen Bundeskanzleramtes zu folgen und die von ihr festgehaltenen Geiseln bedingungsgemäß freizulassen. Die Freilassung der Geiseln musste Herr Werner Mauss, da die ELN nicht zentralistisch, sondern konföderativ geführt ist, mit den Landeschefs der ELN in Kolumbien
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für jede Geisel in mühseligen Verhandlungen und unter lebensbedrohlichen Umständen bewirken, wobei die Freilassung ohne jede Lösegeldzahlung erfolgt ist.
Massaker der Paramilitärs in Gegnerschaft zur ELN-Guerilla
Bei allen Verhandlungen und Befreiungseinsätzen in Kolumbien arbeitete Herr Werner Mauss unter höchster Lebensgefahr zwischen Guerilla, Paramilitärs und gemeinen kriminellen Organisationen. Die größte Gefahr ging jedoch von den Paramilitärs aus, die für die international agierenden Verbrecherorganisationen als „Soldaten“ und Vollstrecker krimineller Befehle agierten. Beispiel: Die Paramilitärs fielen damals immer nach dem gleichen Schema mit 100 bis 200 Personen oder weniger in den Randgebieten der Guerilla ein. Mit Namenslisten, die die Verbindungsleute der Syndikate illegal erhalten hatten, wurden Zivilisten in den Dörfern aus ihren Betten gerissen. Meistens wurden sie auf einem Dorf- oder Sportplatz in Reihe gestellt. Die Vollstrecker gingen dann mit Motorsägen bewaffnet von beiden Seiten an die Menschenreihe bzw. an die Opfer heran und sägten ihnen blitzschnell die Füße ab. Die Opfer versuchten, auf ihren Beinstümpfen davonzurennen. Schwangere wurden an einen Pfahl gebunden und aufgeschlitzt. Einer großen Anzahl von Menschen wurde die Halsschlagader aufgeschlitzt. Kinder, Frauen und Jugendliche wurden vor den Augen ihrer Familien erschossen usw. Auf dem Weg zum zentralen Camp der ELN, nach dreitägigem Ritt, wurde Herr Werner Mauss nach einem Massaker zufällig Zeuge der Folgen dieses Verbrechens. Er erstellte Fotos und nahm auch Rücksprache mit den kolumbianischen Justizbehörden. Die ELN-Guerilla, die sich gegen die Verbrecherorganisationen verschworen hat, kämpft gegen die Paramilitärs und deren Unterstützer. In diese Spirale der Gewalt waren die westlichen Firmen und auch die zehn europäischen Geiseln geraten. Dies machte die diversen Verhandlungen vor Ort zur Rettung der Geiseln im Auftrag des Bundeskanzleramtes für das Ehepaar Mauss zu einer immer wiederkehrenden lebensgefährlichen operativen Maßnahme.
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Fotos Massaker der Paramilitärs
Herr Werner Mauss erreichte bei den Kommandanten eine ausreichende Vertrauensbasis, um im zentralen Camp der ELN im Urwald Kolumbiens eine Satellitentelefonstation aufzubauen, über die das Kanzleramt bzw. Staatsminister Schmidbauer als einzige Person weltweit die Kommandanten jederzeit erreichen konnte, um plötzliche ausbrechende Konflikte zu minimieren – siehe hierzu auch nachfolgendes Schreiben von Herrn Schmidbauer.
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Eine ELN-Delegation, angeführt von Kommandant „Antonio García“, wird im Auftrag des Bundeskanzleramtes und der Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann aus Mainz von Herrn Werner Mauss zu Friedensgesprächen nach Europa geführt. Herr Werner Mauss führt mit den ELN-Delegierten zur Unterstützung des Friedensprozesses psychologische Gespräche in Ostberlin, Venedig, Rom, London, Berlin und Bonn siehe Foto von Antonio García auf dem Markusplatz in Venedig. Ziel der sehr komplizieren Gespräche ist es, die ELN zu demokratisieren bzw. humanisieren, dies im Interesse der Zivilbevölkerung Kolumbiens. Auch das gehörte zu den Aufgaben von Herrn Werner Mauss im Auftrag des deutschen Kanzleramtes und der Bischofskonferenz.
Verhandlungen mit ELN – Comando Central ELN-Kämpfer
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Befreiung einer Geisel
Herr Werner Mauss hatte 1993 den Regierungsauftrag, nachdem er 1991 die Operation begonnen hatte, als UCA eine Verhandlungsdelegation des Zentralkommandos der ELN zur Informationsgewinnung und zum Anstoß von Friedensgesprächen nach Deutschland zu führen. Voraussetzung von deutscher Seite für die aktive Förderung des Friedensprozesses war die Freilassung sämtlicher (neun) Geiseln, die sich in der Gewalt der ELN befanden.
Eine zehnte Geisel, Frau Brigitte Schöne, war von einer Gruppe von Kriminellen entführt worden, die nichts mit der ELN zu tun hatten. Über den in Deutschland auf Initiative des Kanzleramtes eingerichteten Friedenstisch wurde die ELN von Seiten der deutschen Regierung gebeten, Frau Schöne aus den Händen der Kriminellen zu befreien. Frau Schöne wurde dann von der ELN befreit und Herrn Werner Mauss unter Lebensgefahr im Urwald von Antioquia übergeben.
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Als Herr Werner Mauss die letzte Geisel, Frau Brigitte Schöne, am Flughafen von Medellín entsprechend seinem Auftrag, logistisch unterstützt von der Bundesregierung, versehen auch mit einem Schutzbrief der deutschen Botschaft, mit einem Privatjet ausfliegen wollte, wurde er von Oberst Santoyo, dem damals zuständigen Leiter der kolumbianischen Polizeiabteilung Gaula und korrumpierten und instrumentalisierten Gesprächspartner von Control Risks (britische Versicherungsgesellschaft) festgenommen. Auf dem Weg vom Flughafen zur Polizeizentrale wurde die vom Ehepaar Mauss befreite Geisel, Frau Brigitte Schöne, im Beisein von Herrn Werner Mauss von Oberst Santoyo nachts den Mitarbeitern der Fa. Control Risks im Hotel Intercontinental übergeben, hingegen der zu Unrecht festgenommene Herr Werner Mauss und seine damalige Ehefrau am nächsten Morgen der nationalen und internationalen Presse als angebliche Geiselnehmer präsentiert. Control Risks versuchte hierbei, durch Vorlage einer von langer Hand vorbereiteten und in die spanische Sprache übersetzten, von ca. 1983 bis 1996 über Herrn Werner Mauss in Deutschland erschienenen Negativberichterstattung, ihn gegenüber der kolumbianischen bzw. der internationalen Öffentlichkeit noch zusätzlich zu kriminalisieren. Der überwiegende Teil der Zeitungsartikel hatte einen falschen und diskriminierenden Inhalt, gegen welchen Herr Werner Mauss in den Jahren zuvor mit erfolgreich geführten Unterlassungsklagen vorgegangen war.
Die rechtswidrige Festnahme von Herrn Werner Mauss und seiner damaligen Ehefrau bildeten den Auftakt für die Einleitung eines intriganten Ermittlungsverfahrens im Jahr 1996 gegen das Ehepaar Mauss durch die zuständige kolumbianische Staatsanwaltschaft. Alle gegen Herrn Werner Mauss im Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwürfe waren falsch, sie basierten im Wesentlichen auf falschen Anschuldigungen von Mitarbeitern der Firma Control Risks, um Herrn Werner Mauss als vermeintlichen Wettbewerber auszuschalten, der, wie dargelegt, allein im Auftrag des deutschen Bundeskanzleramtes und der für den Friedensprozess zuständigen Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann tätig wurde und die europäischen Geiseln befreite sowie den Friedensprozess mit der ELN unterstützte, ohne dass es jemals zur Zahlung von Lösegeld gekommen wäre.
Am 20. Mai 1998 wurden Herr Werner Mauss und seine damalige Ehefrau von allen gegen sie erhobenen Vorwürfen der Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft von Antioquia/Kolumbien ausdrücklich im zweitinstanzlichen Verfahren rechtskräftig freigesprochen. Im Urteil wird festgestellt, dass die im Jahr 1996 erfolgte Festnahme von Herrn Werner Mauss und seiner damaligen Ehefrau im illegalen und kriminellen Zusammenwirken mit den involvierten Polizeibehörden, Oberst Santoyo u.a., durch Mitarbeiter der Firma Control Risks verursacht worden war.
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In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft nach kolumbianischem Recht einem richterlichen Urteil in allen Belangen gleichgestellt ist. In der Entscheidung kommt im Übrigen zum Ausdruck, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen hatte und die Inhaftierung rechtswidrig war. Außerdem wurde in der Entscheidung festgestellt, dass es sich bei den Herrn Werner Mauss von der Bundesregierung für den Einsatz zur Verfügung gestellten verschiedenen Identitäten um echte Ausweispapiere handelte. Sie wurden deshalb nach der Entscheidung an das Ehepaar Mauss zurückgegeben.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass Ermittlungen gegen die in die Vorgänge eingebundenen Polizeibeamten und Staatsanwälte nach dem Freispruch des Ehepaars Mauss zu Festnahmen dieser Polizisten und Staatsanwälte führten. Bezeichnend ist, dass der von 1996 bis 2001 tätige Leiter der Polizeiabteilung Gaula in Medellín, Kolumbien, Oberst Santoyo, der am 17. November 1996 die im kriminellen Zusammenspiel mit Control Risks „organisierte“ Festnahme des Ehepaars Mauss in Medellín durchgeführt hatte, wegen seiner in Kolumbien begangenen Verbrechen auch in Verbindung mit dem Drogenhandel in den USA und schweren Menschenrechtsverletzungen letztlich am 05. Juli 2012 in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde. Die Anklage lautete u.a. auf:
Unterstützungstätigkeiten beim Drogenhandel für kriminelle Organisationen
Annahme von immensen Bestechungsgeldern
Weitergabe von geheimen Informationen an Kriminelle, einschließlich solcher Informationen, die aus illegalen Abhörmaßnahmen stammen
Am 20. August 2012 hat sich Santoyo vor einem Gericht in Virginia, USA, dazu bekannt, sein Amt missbraucht zu haben.
Gründung einer Allianz mit anderen korrupten Polizisten, damit das „Büro von Envigado“ und die Organisation „Vereinte Selbstverteidigungskräfte von Kolumbien“ (Autodefensas Unidas de Colombia, AUC) Kokain in die USA schicken konnte usw.
Unbeschadet aller Intrigen und Verleumdungen wurde das Ehepaar Mauss am 20. Mai 1998 von allen Anklagepunkten durch die kolumbianische Justiz, wie dargelegt, rechtskräftig freigesprochen. Nach 18-monatigen Ermittlungen durch den Fiscal General de la Nación und den Procurador General (zuständig für Behördenkriminalität) wurde mit überzeugenden Gründen nachgewiesen, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt während seiner Einsätze bzw. Aufenthalte seit 1984 in Kolumbien gegen das dortige nationale Recht verstoßen hat. Laut freisprechendem Urteil waren die Inhaftierung und die neunmonatige
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Untersuchungshaft, beginnend ab November 1996, rechtswidrig. Wie durch die Ermittlungen und im Urteil nachgewiesen, basierte die Festnahme des Ehepaars Mauss auf der Grundlage von Intrigen und falschen Anschuldigungen der Fa. Control Risks und der Polizeibehörde Gaula, Medellín. Vorbenannte Behörde hatte u.a. Strafgefangene nach deren Festnahme manipuliert und zu Falschaussagen gegen das Ehepaar Mauss genötigt. Diese gefälschten Beweismittel fanden später im Urteil eine eigene rechtliche Würdigung.
Die letzte von 10 Geiseln, die das Ehepaar Mauss befreit hatte, Frau Brigitte Schöne war, wie aus einer Vielzahl von erdrückenden Beweismitteln folgt, zu denen auch die Geständnisse der Täter zählen, von gemeinen Kriminellen entführt und im Urwald von Antioquia festgehalten worden. Das deutsche Kanzleramt hatte die ELN um Hilfe gebeten. Der Anführer dieser Kriminellen, Mariano Humberto Zea Ospina, und seine Bande wurden danach von der ELN enttarnt und die Erkenntnisse für die Festnahme dieser Personen an die kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Die ELN befreite Frau Schöne von den Kriminellen und übergab diese nach entsprechender Koordination mit dem deutschen Kanzleramt dem Ehepaar Mauss am 17. November 1996. In der Folge konnten mit Hilfe der ELN der vorbenannte Mariano Humberto Zea Ospina und seine Mittäter durch die kolumbianische Polizei festgenommen und zu hohen Haftstrafen verurteilt werden.
Der für die Operation der Eheleute Mauss zuständige Staatsminister im deutschen Kanzleramt, Bernd Schmidbauer, MdB hat in einer von ihm am 10. Juli 2000 verfassten eidesstattlichen Versicherung u.a. erklärt – Auszug:
„… Dass es die Lieferung von medizin-technischen Geräten aus humanitären Gründen gab, die für den Einsatz bei der Zivilbevölkerung bestimmt waren, war mir seit Anfang Oktober 1996 bekannt. Ebenso war mir spätestens seit dieser Zeit bekannt, dass es sich bei den Entführern der Frau Schöne um gemeine Kriminelle gehandelt hatte. Dies wurde nach der Festnahme dieser Personen Ende 1996 auch bestätigt.“
Für die bereits erwähnte Friedensmission der Eheleute Mauss in der Zeit von 1991 bis zur Festnahme im November 1996 übernimmt die deutsche Bundesregierung offiziell die Verantwortung in der Regierungserklärung, die sie zusammen mit einer Verbalnote (nota no.: 022/97), ausgestellt am 25. Januar 1997, durch den deutschen Botschafter in Bogota der kolumbianischen Regierung, dem Fiscal General de la Nación und dem Generalstaatsanwalt von Antioquia übergeben ließ – siehe nachfolgend:
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Ungeachtet aller Intrigen und Hindernisse führten Herr Werner Mauss und seine damalige Ehefrau den Friedensprozess im Auftrag der damaligen Regierungen Kolumbiens und Deutschlands nach dem Freispruch am 20. Mai 1998 weiter.
Außerdem ist klarzustellen, dass nach dem Freispruch keinerlei Restriktionen in Kolumbien gegen Herrn Werner Mauss vorliegen. Er kann als unbescholtener Bürger jederzeit, so wie geschehen, nach Kolumbien einreisen.
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Vorbereitungsgemäß erhielt Herr Werner Mauss nach seinem Freispruch vom 20.05.1998 vom deutschen Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit der kolumbianischen Regierung (damaliger Präsident Samper) sowie der kolumbianischen Nationalen Friedenskommission, zu deren Mitgliedern auch der ehemalige Präsident Kolumbiens und Friedensnobelpreisträger
Juan Manuel Santos gehörte, den Auftrag, eine Verhandlungsdelegation des Zentralkommandos der ELN aus dem Urwald Kolumbiens zu Friedensgesprächen nach Deutschland zu führen. Bei den sich anschließenden Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter Schirmherrschaft der Bischofskonferenz, damals Bischof Lehmann, im Kloster Himmelspforten kam es sodann dort am 15.07.1998 zum Abschluss einer ersten friedensversprechenden Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien des kolumbianischen Bürgerkriegs.
Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz für das Zusammentreffen einer Friedensinitiative für Kolumbien am 29.6.1998 im Kloster Himmelspforten in Würzburg
Ich freue mich von Herzen, dass ich Sie am heutigen Morgen hier im Mainzer Bischofshaus begrüßen darf. Ich danke Ihnen mit dem leider hier nicht anwesenden Vorsitzenden der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Alberto Giraldo, für Ihr Kommen. In seinem Namen ist jedoch der Generalsekretär der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Mons. Martínez, stellvertretend hier, so dass mit Pater Dr. Langendörfer beide Bischofskonferenzen, die Kolumbianische und die Deutsche, Sie sehr herzlich begrüßen.
Ich freue mich, dass Herr Bischof Emil Stehle, früher einmal Pfarrer in Bogota und seit 1987 Bischof in Santo Domingo de los Colorados in Ecuador, als erfahrener Berater unter uns ist. Ich möchte auch allen danken, die sonst an den Gesprächen
schon seit langer Zeit beteiligt waren, nicht zuletzt Herrn und Frau Mauss mit ihrem Begleiter des Comando Central der ELN.
Eine viel größere Freude habe ich jedoch, meine sehr verehrten Herren aus Kolumbien, über Ihr Kommen: Dahinter steht die Bereitschaft, miteinander über den
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Frieden zu sprechen, den die Menschen in Ihrem Land sehnsüchtig erwarten. Sie sind zu uns nach Deutschland gekommen, um gemeinsam einen Ausweg aus der Krise Ihres Landes zu finden. Ich heiße Sie als Vertreter des Consejo Nacionál para ja Paz und Sie meine Herren Vertreter der ELN besonders willkommen. Sie haben sich entschlossen, die verschiedenen Sektoren (distinctos sectores) des Volkes zu einer Friedensinitiative zusammenzuführen und ein Gespräch miteinander zu führen, an dem möglichst alle beteiligt sind.
Es gebührt Ihnen besonderer Dank, dass Sie dazu gestern eine „Erklärung von Mainz“ verabschiedet haben und in vier Punkten das Programm vorlegen. Ich bin mit Erzbischof Giraldo dankbar, dass Sie in der relativ kurzen Zeit zu einem solchen Ergebnis gekommen sind. Wir wollen Ihnen diese Gespräche, wenn Sie sie gerne in Deutschland führen, im Blick auf die äußeren Bedingungen erleichtern, indem wir einige Aufgaben der Organisation und der Koordination übernehmen (participación facilitadora). In diesem Sinne möchten wir hinsichtlich des Rahmens für diese Gespräche als Bischofskonferenzen alles tun, um Ihnen Ihre Verhandlungen und Gespräche zu erleichtern. Wenn wir dazu beitragen können, werden wir diese Hilfe, Moderatoren bei der äußeren Vorbereitung zu sein, gerne weiter übernehmen, sofern uns dies nur möglich ist.
Auch im Namen der Bischöfe Kolumbiens und Deutschlands, ganz sicher aber im Sinne vieler Menschen in Kolumbien, danke ich Ihnen für diesen wichtigen ersten Schritt, den Sie getan haben. In diesem Sinne freue ich mich auf die nun folgenden Gespräche und hoffe, dass Sie auch hier in meinem Haus weiterhin das Gespräch fruchtbar fortsetzen können.
Den Herren, die nach Kolumbien zurückfliegen, wünsche ich einen guten Flug. Den Herren, die bis zum 12. Juli hier in Deutschland bleiben, wünsche ich einen guten, erholsamen Aufenthalt. Es wäre ein ganz bedeutender weiterer Schritt, wenn wir uns am 12. Juli mit weiteren Damen und Herren aus den Sektoren Ihres Volkes hier in Mainz wieder sehen könnten.
(Unterschrift)
Karl Lehmann
Übereinkunft aus dem Kloster Himmelspforten 15. Juli 1998
Die hier vertretene Zivilgesellschaft, die ELN und das Nationale Friedenskomitee, unter Vermittlung der deutschen und der kolumbianischen Bischofskonferenz,
beschliessen:
1. den Friedensprozess mit der E.L.N. zu beginnen;
Bezüglich der Beteiligung der zivilen Gesellschaft:
2. die permanente Beteiligung der zivilen Gesellschaft anzuerkennen, um den Gipfel des Friedensprozesses zu erreichen;
3. mehr Arbeit in die Untersuchungen und Vorschläge über Friedensthemen zu Investieren, durch die strukturelle oder partielle Veränderungen Im Leben der Bevölkerung angestrebt werden;
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4. Treffen mit den diversen Sektoren zu organisieren, um das, was im Friedensprozess erreicht wurde, zu konsolidieren;
5. Förderung der Projektion des Geistes dieses Dokumentes gegenüber der Regierung und Fortführung der Aktionen für den Frieden, mit Unterstützung der Internationalen Gemeinschaft;
6. Organisation van Treffen zwischen der Regierung und den Kommandanten der E.L.N. und der E.P.L.. Gleichzeitig Organisation eines Treffens zwischen den Unterzeichnem dieser Übereinkunft mit den Kommandanten der P.A.R.C.‚ der C.G.S.B. und anderen Akteuren des Krieges. In diesem Zusammenhang wird das Treffen des neu gewählten Präsidenten Andrés Pastrana mit der Kommandantur der F.A.R.C. als wertvoll für die Zukunft des Friedens begrüsst.
7. Wir stellen (uns?) in den Dienst der großen nationalen Bewegung, die vom Mandat für den Frieden inspiriert wurde, und die, auf der Suche nach dem Ende des Krieges, überall im Land aufgetaucht ist, indem wir die Verstärkung und Konsolidierung solcher Ereignisse wie eine Permanente Versammlung der Zivilen Gesellschaft für den Frieden fördern.
8. Es soll erreicht werden, dass die ziviIe Gesellschaft vermittelt und bei der Regierung vorspricht (busque espacios con el Gobierno), um dort die Einhaltung der politischen Garantien und der bürgerlichen Freiheiten zu fordern, die durch die Verfassung in jedem Ort des Landes geschützt sind.
Bezüglich der Humanisierung des Krieges:
9. Verurteilt werden sollen Kriegshandlungen und Massaker an der Zivilbevölkerung, die von den verschiedenen Sektoren finanziert werden, und die zunehmen aufgrund des Nichthinsehens oder der Aktion einiger staatlicher Funktionäre,
10. Die EL.N wird mit der Entführung oder Freiheitsberaubung von Menschen aus finanziellen Gründen aufhören soweit durch andere Maßnahmen genügend Geld für die ELN zur Verfügung gestellt wird, vorausgesetzt, man macht sich bei der Durchführung des Friedensprozesses mit dieser Organisation nicht der strategischen Schwächung schuldig. Des weiteren wird sie ab heute mit der Festhaltung von Minderjährigen und Menschen, die älter als 65 Jahre sind, aufhören, und sie wird auf keinen Fall schwangere Frauen ihrer Freiheit berauben.
11. Gefordert werden soll die Aufhebung der Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie die Fälle von gewaltsam Verschwundenen, Massakern, Völkermord und Folter, wie es den internationalen Gesetzen zu diesen Themen entspricht.
12. Auf der Grundlage der Konzepte der UNO ist darauf zu achten, daß die Regionale Justiz nicht länger gültig ist als bis zum Ende der Legislaturperiode. Außerdem wurde betont, daß die Justiz dringend ihre Effizienz, Schnelligkeit, Unparteilichkeit und Verfahrensgarantien zurückerhalten muß.
13. Was das Problem der gewaltsam Vertriebenen betrifft, so unterstützen wir deren Organisierung und Vermittlung zur Verteidigung ihrer legitimen Interessen und Bedürfnisse, besonders ihre sichere Rückkehr, gegebenenfalls die entsprechende Überschreibung der Ländereien, deren gesamte Entwicklung und die Entwicklung ihrer Regionen.
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14. Um sie vor den Angriffen der bewaffneten Akteure zu schützen, wird mit der Führung der zivilen Gesellschaft und der Koordination der Procuradoría General der la Nación und dem Amt des Ombudsmannes gearbeitet zur Identifizierung und Kennzeichnung aller Güter, die durch die Internationalen Menschenrechte (DIH) geschützt sind, wie:
- Wasserleitungen und Talsperren
- Schulen
- Gesundheitszentren für Menschen und Tiere
- Krankenhäuser
- medizinische Versorgungszentren für die Zivilbevölkerung
- Ambulanzen, Feuerwehr und Erste-Hilfe-Fahrzeuge
- zivile Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die nicht für militärische Zwecke verwendet werden
- Hygienekampagnen für Menschen und Tiere oder soziale Kampagnen
- Zentren für Bildung, Sport, Kultur, Erholung und Religion
- Infrastruktur der elektrischen Stromversorgung für die Zivilbevölkerung
- Installationen, die gefährliche Kräfte enthalten, z.B. Wasser unter Druck oder Nuklearmaterial.
15. Die ELN bestätigt erneut ihre einseitige Einhaltung der Empfehlungen von Amnesty International für die Guerrilla in Ihrem Jahresbericht 1994 über Kolumbien. Die Empfehlungen, deren Einhaltung bestätigt wird, sind:
A. Humane Behandlung der Gefangenen, Verletzten und derjenigen, die sich ergeben wollen, unabhängig davon, ob es sich um Zivilbevölkerung oder um Mitglieder der Streitkräfte handelt; es darf ihnen nicht das Leben genommen werden.
B. Absichtliche und willkürliche Morde an Nicht-Kämpfern sind unter allen Umständen verboten.
C. Gefangene werden nicht als Geiseln benutzt. Die Gefangenen werden identifiziert, und Ihnen wird ihre heile und gesunde Freilassung garantiert.
D. Es werden keine Minen zum Töten oder zur absichtlichen Verstümmelung von Zivilpersonen verwendet.
E. Die mutmaßlich von Guerrilleros verübten Vergewaltigungen werden untersucht, um die Verantwortlichen festzusteIlen.
F. Den Guerrilleros, die verdächtigt werden, Vergewaltigungen verübt oder angeordnet zu haben, wird jegliche Autorität entzogen und jeglicher Dienst, der ihnen eine Wiederholung solcher Mißbräuche ermöglichen würde.
16. Von allen bewaffneten Akteuren und Beteiligten soll die Achtung der Autonomie, des Glaubens, der Kultur und des Rechts auf Neutralität der Indianergemeinden und anderen Volksgruppen und ihrer Wohngebiete gefördert werden.
17. Erneut bestätigt wird die Zusage der Zivilgesellschaft und der ELN, die Rechte der Kinder zu achten, und diese Organisation wird keine Kinder unter 18 Jahren in ihre militärischen Streitkräfte aufnehmen. In Zukunft wird das Eintrittsalter 18 Jahre sein
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18. Veranlaßt wird die Ratifizierung seitens des Kongresses des Abkommens von Ottawa über das Verbot der Landminen. Außerdem wird zugesagt, daß keine Landminen an Orten gelegt werden, die für die Zivilbevölkerung und besonders für Kinder gefährlich werden können. Gleichfalls fordern wir die Beachtung des Verbots der Bombardierung von Gütern und Bereichen der Zivilbevölkerung.
19. Bei der Tagung wurde geäußert, daß die Gefangenen und Festgehaltenen der Guerrilla mit Humanität und Achtung ihrer Würde und ihres Rechtes als politische Gefangene behandelt werden müssen. Unterstützt wird die Nicht-Strafverfolgung von sozialem Protest.
Über die Bodenschätze (recursos naturales):
20. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft werden die Durchführung eines breiten Forums innerhalb eines Nationalkonvents fördern, um über die Problematik der Souveränität der Bodenschätze zu sprechen, darunter das Erdöl, mit dem Ziel, dem Kongress und der Regierung die Veränderungen vorzuschlagen, die politisch und gesetzlich für das Volk vorteilhaft sind. Dieses Forum wird in einem Gebiet stattfinden, dessen Entmilitarisierung zuvor bei der Regierung beantragt werden wird. Während der Durchführung dieses Ereignisses wird die ELN mit der Sabotage gegen Pipelines aufhören, für die die Organisation bisher allein verantwortlich war.
Über den Nationalkonvent:
Angesichts der positiven Ergebnisse dieses Treffens einigen wir uns des weiteren auf die Einberufung eines Nationalkonvents, mit dem Ziel, Frieden und soziale Gerechtigkeit zu schaffen, der Verbreitung der Demokratie und der Konsolidierung der nationalen Souveränität, unter den folgenden Parametern:
Unter Nationalkonvent verstehen wir ein Prozess mit verschiedenen Gesprächsetappen, mit Vorschlagskapazität der teilnehmenden Vertreter des Staates. der Gesellschaft und der Guerrilla.
Bei dem Konvent sollen die Grundlagen für ein politisches Abkommen über Reformen und soziale Veränderungen getroffen werden, hinsichtlich der Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft, Seine Durchführung wird mit Hilfe von unerläßlichen Mechanismen verwaltungsmäßiger oder gesetzlicher Art geschehen, und sogar über die Organisation einer Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung.
Der Nationalkonvent soll die Teilnahme von Vertretern des Staates fördern und die Bürgschaft der Nationalregierung erhalten, wofür der Nationale Friedensrat in seiner Funktion als Berater der Regierung als Vermittler dienen wird.
Eingeladen zur Teilnahme am Nationalkonvent und zur Unterstützung von dessen Zielen werden die F.A.R.C. und die gesamte Coordinadora Guerrillera.
Bezüglich der Teilnehmer ist die Berücksichtigung der größtmöglichen Vertretung derselben wichtig, wobei als Basis die derzeitige Teilnehmergruppe am Treffen in Mainz genommen wird, konstituiert in der Vorbereitungskommission des Nationalkonvents, und es wird hierzu, ein Operationsausschuss gebildet.
Für diesen Nationalkonvent sollen regional und sektoral Vorbereitungen gefördert werden.
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Die Vorbereitungskommission muß den Nationalkonvent bis spätestens 12. Oktober 1998 organisieren.
Beim Nationalkonvent wird dann entschieden über das Vorgehen bei den Entscheidungsfällungen und den anderen Aspekten seines Funktionierens.
Auf der Tagesordnung des Konvents werden Themen stehen, wie die Festlegung der Grundlagen für die Umwandlung der erforderlichen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen mittels einer konzertierten Aktion, bei der u.a. die volle Einhaltung der Menschenrechte, der sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit, der politischen Demokratisierung, der Souveränität der Integration und lnternationalisierung sowie die Rolle der Streitkräfte in einem Land des Friedens zu berücksichtigen ist.
Der Nationalkonvent wird auf kolumbianischem Staatsgebiet stattfinden, in einer Zone mit beiderseitigem Waffenstillstand, und es werden die erforderlichen Garantien für alle Teilnehmer gegeben.
Während der Durchführung des Nationalkonvents wird dazu aufgefordert, Friedensereignisse größerer Bedeutung zu suchen, z.B. Waffenstillstand und Stop von Offensiven der Konfliktparteien auf nationalem Staatsgebiet.
21. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft verpflichten sich zu ihrer Planung, Unterstützung, Evaluierung und Befolgung, sowie dazu, andere repräsentative Sektoren der kolumbianischen Gesellschaft an dieser Arbeit zu beteiligen und wir möchten ganz besonders den Bischofskonferenzen Deutschlands und Kolumbiens für ihre Gastfreundschaft und die Herzlichkeit danken, mit der sie uns für die Abwicklung dieser Mission aufgenommen haben.
Diese Übereinkunft wurde am 15. Juli 1998 in Würzburg, Deutschland, von folgenden Personen unterschrieben:
Reihenfolge:
Familienname des Vaters, Familienname der Mutter, Vorname/n
AbeIlo, Aída - Vorsitzende der “Union Patriótica“ (kommunistische Partei)
Alvarez Gardeazábal, Gustavo- Gouverneur der Provinz Valle del Cauca
Angarita Figueredo, Hernado - Nationaler Friedensrat
Beltrán, Pablo - Kommandant der ELN
Bernal, Ana Teresa- Direktorin von Redepaz
Bernal Cuellar, Jaime - Procurador General (etwa: Generalbundesanwalt)
Berrío, Nelson
Cabal, Jaime Alberto - Präsident von Acopi
Caicedo, Jaime - kommunist. Partei
Carillo, Cesar Gewerkschaftsführer
Castro, Msr. Luís A. - Erzbischof von Tunja
Castro, José Fernando - Ombudsmann
Garzón, Luis Eduardo - Gewerkschaftsführer
Gaviria, Carlos - Richter am Verfassungsgericht
Gómez, Ana Mercedes - Direktorin der Zeitung “EI Colombiano“, Medellín
Gómez Mario - Veeduria Ciudadan
González Posso, Camillo - Mandat für den Frieden
Hernández, Milton - Kommandant der ELN
Hernández, Hernándo - Präsident der USO (Gewerkschaftsverband)
Izquierdo, P. Gabriel - Exdirektor des Cinep
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Martínez, Pater Jorge - kolumb. Bischofskonferenz
Marulanda, Eugenio - Präsident von Colfecar
Molano, Alfredo - Soziologe
Moncayo, Victor - Rector der Universidad Nacional
Moreno´, Samuel - Senator
Picón Antonio - Fenalco Antioquia
Pretelt de la Vega, Sabas - Vorsitzender von Fenalco
Ramirez Ocampo, Augusto - Versöhnungsausschuss (Comisión de Conciliación)
Restrepo, Javier Dario - Journalist
Rias, José Noé- Berater der Regierung
Rueda, Maria Isabel - Journalistin
Rufz, Carlos Alberto
Santos, Francisco - von den Tageszeitungen El Tiempo und País Libre, Bogotá
Santos, Juan Manuel - politischer Führer
Umaña Luna, Eduardo - Universitätsprofessor
Valencia, León - von der “Sozialistischen Erneuerung“ (renovación socialista)
Vargas, Alejo - Vizerektor der Universidad Nacional
Vasquez, Juan - Kommandant der ELN
Villegas, Luís Carlos - Prisident der ANDI (Unternehmerverband)
Visbal, Jorge - Präsident von Fedegan (Viehzüchterverband )
1998 In einem Anerkennungsschreiben teilt der bis 1998 amtierende Präsident Ernesto Samper Pizano an Herrn Werner Mauss folgendes mit :
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Juli 2000 Abu Sayyaf, Philippinen, islamische Terrororganisation
Entführung des Spiegel-Journalisten Andreas Lorenz.
Geheimauftrag der Spiegel-Geschäftsleitung vom 18. Juli 2000 zur
Befreiung des Journalisten Freilassung erfolgte am 27. Juli 2000.
Die Entführer hatten angedroht, Herrn Lorenz beide Hände zu
amputieren. Die Operation wurde auch von den Treugebern
vollumfänglich genehmigt.
Am Ostersonntag, den 23. April 2000, wurde die Familie Wallert zusammen mit weiteren 19 Personen verschiedener Nationalitäten und am 02. Juli 2000 der Spiegel-Journalist Andreas Lorenz auf den Philippinen von den muslimischen Abu Sayyaf - Rebellen, d.h. der militanten MILF (Moro Islamic Liberation Front) entführt.
Ursprünglich hatte der libysche Geheimdienst unter Muammar al-Gaddafi seit 1968 die muslimische Terrororganisation MNLF (Moro National Liberation Front) unter der Führung von Nur Misuari mit großer finanzieller Unterstützung auf den Philippinen konspirativ subversiv aufgebaut. Weitere logistische Unterstützung und Einflussnahme war schon damals aus Afghanistan und Pakistan, dies auch koordiniert von Gaddafi, festgestellt worden. Später lösten sich besonders radikalisierte Mitglieder von der MNLF und bildeten unter ihrem Anführer Salamat Hashim einen militärischen Arm, MILF (Moro Islamic Liberation Front), der zu einer eigenständig operierenden Terrororganisation wurde. Führungskader der MILF wurden in Libyen als Terroristen ausgebildet. Sowohl die MNLF als auch die MILF erklärten, ebenfalls unterstützt von anderen Terrororganisationen aus Südasien und den arabischen Ländern, der philippinischen Regierung den Krieg. Es wurden Basiscamps in den Gebieten von Mindanao, Basilan, Jolo und Lanao del Norte aufgebaut, wiederum ausgerüstet mit erheblicher finanzieller und logistischer Unterstützung von Muammar al-Gaddafi.
Am 18. Juli 2000 wurde Herr Werner Mauss vom Spiegel-Chefredakteur, Herrn Aust
beauftragt, im Namen der Spiegel-Geschäftsleitung, Herrn Augstein, sofort Maßnahmen zur
Befreiung des am 02. Juli 2000 entführten Journalisten Andreas Lorenz einzuleiten, der wie
die Familie Wallert von der MILF, dem Kommando Abu Sayyaf entführt worden war.
Die Spiegel-Geschäftsleitung stand unter großem Druck, da die Terroristen angedroht hatten, dem Spiegel-Journalisten beide Hände zu amputieren.
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A u s z ü ge G e h e i m a u f tr a g d er Sp i e g e l - G e s c h ä f t sl e i t un g vom 18.07.2000:
.....
die G e s c h ä f tsl e it un g d e s S pi e g e ls b e da n kt si c h f ü r I h r ko n st r u kti ve s G e sprä c h v on g e st e rn A b e n d, 17.07.00, am F r a n k f u rt e r F l u g h a fe n.
Mit di e s e m S c h r e ib e n b ev oll m ä c h tig e n w ir S i e , V e r h a n dl un g e n z u f ü h r e n , m it d e m Zi e l, dass un s e r in di e s e m M o n at a u f d e n P h ilippi n e n e n t f üh rt e r Mitarb e it e r s c hn e lls t m ö g li c h b ef r e it w ird.
Wir un t e r s t ü tz e n u n d b e gr ü ß e n e s, dass S ie b e i I h r e n V e r h a n dl un g e n z u r B ef r e i u n g mit d e m m a lai i s c h e n n ati o n al e n S i c h e r h e its r ats ko mit ee , w e l c h e s das Probl e m d e r G e is e lb ef r e i un g un d das politis c h e Probl e m a u f d e n Y olo - I n s e ln d u r c h s oziale und w irts c h a f tli c h e Maß n a h m e n po l it i s c h lös e n s o ll, z u s a m m e n arb e it e n . Das K o m it e e b e absi c h tigt, d u r c h e n t s pr ec h e n de Maß n a h m e n e r n e u te G e is e l n a h m e n z u k ün f tig z u ve r h i n d e r n . Wir b e gr ü ß e n e s a u ß e rd e m , daß die Z u s a m m e n arb e it mit d e m K o m it e e d u r c h dir e kte K o n takt e , i n sb e s o n d e re m it d e m ob e rst e n m i lit ä ris c h e n B efe h l s h a b e r d es m al a iis c h e n m i l itäris ch e n Na c h ri c h t e n di e n stes, e r f olgt.
Wir wu rd e n d u r c h S ie i nf or m i e rt, dass e i n e B ef r e i un g u n s e r e s Mitarb e it e r s ga n z n o r mal ü b e r die P h ilippi n e n e r f olg e n w ird, u n d dass das m al a iis c h e K o mit e e di e se B ef r e i un g m it d e r p h ilipp i n is c h e n R e g i e r un g o hn e Au f s e h e n k o ordi n i e rt, g e m e i n s a m m i t d e r K o m m i s sion f ü r w irts c h a f tli c h e E n t w i c kl un g in d e n d p h ili p pi n e n .
Die G e s c h ä f tsl e it un g d e s S pi e g e ls h at I h n e n g e s t e rn A b e n d str e n gste V e r tra u li c h k e it z u g e si c h e rt, dass, w e n n e s zu e i n e r V e r e i n bar un g kommt - a u c h da nn , w e n n e s zu k e i n e r V e r e i n bar un g kommt - ü b e r S tr u k t u r e n u n d W e ge d e r v on I hn e n o ffe n g e l e gt e n K o n takte un d W e g e , so w ie h i e r b e s c h ri e b e n , k e i n e rl e i Kenn t n is an Dri t te g e g e b e n w ird. Di e s s c h li e ßt a u c h e i n , dass spät e r h i e r ü b e r k e i n e V e f fe n tli c hun g e r f olgt.
Die G e s c h ä f tsl e it un g d e s S pi e g e ls si c h e rt I h n e n z u , dass U n kost e n f ü r S ie bz w . I h re Mitarb e it e r, so w e it sie m i t un s v o r h e r m ü n dli c h bz w . s c h ri f tli c h n a c h Z u sta n d e k o m m e n d e r B ev oll m ä c h ti g un g v e r e i n bart w e rd e n , un ve rz ü gli c h e rs e t z t w e rd e n .
Die für Herrn Werner Mauss zuständigen Treugeber hatten den Sondereinsatz vollumfänglich genehmigt und die Zusage erteilt, dass Herr Werner Mauss bevollmächtigt war, sämtliche Kosten der Operation über den Treuhand-Geheimfonds abzurechnen. Im Übrigen wurde der Einsatz als Informationsgewinnung gegen die islamische Abu Sayyaf von den Treugebern gewertet. Herrn Werner Mauss wurde untersagt, vom Spiegel weder Spesen noch Honorare
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zu fordern. Herr Werner Mauss garantiert, dass er sich an diese Anweisung strikt gehalten und vom Spiegel kein Geld erhalten hat.
Mithilfe des von Herrn Werner Mauss seit Jahrzehnten passiv geführten Netzwerkes gelang es ihm bereits nach 48 Stunden festzustellen, dass Herr Lorenz auf der Insel Jolo im Gebiet von Patikul und Maimbung von dem militärischen Arm der MILF (Moro Islamic Liberation Front) unter Führung von Abu Sabaya alias Aldam entführt worden war und festgehalten wurde. Aldam wurde dann später am 21. Juni 2002 von philippinischen Marinesoldaten erschossen. Herr Aust hatte Herr Werner Mauss am 18. Juli 2000 in Frankfurt informiert, dass die Entführer angedroht hatten, ihrer Geisel Herrn Lorenz beide Hände zu amputieren. Mit einer Sofortmaßnahme in Malaysia, unterstützt durch den malaysischen militärischen Nachrichtendienst, gelang es Herrn Werner Mauss, auf das Kommando der Abu Sayyaf Einfluss zu nehmen und die Amputation in letzter Minute zu stoppen.
Nach Sondierung der schwierigen Situation auf den Philippinen im Zusammenhang mit Korruption und Misswirtschaft in Verbindung mit der Terrororganisation MILF erarbeitete Herr Werner Mauss einen Strategieplan und flog wegen der negativen Ergebnisse unverzüglich nach Malaysia. Dort traf Herr Werner Mauss entsprechend seines Plans den mit ihm seit mehr als einem Jahrzehnt kooperierenden Chef des militärischen Geheimdienstes - General X. Auf Wunsch des Herrn Werner Mauss und mit Genehmigung seiner politischen Führung berief dieser sofort ein offiziell genehmigtes Komitee zur Befreiung von Andreas Lorenz in Malaysia bzw. zur wirtschaftlichen Entwicklung der Südphilippinen ein.
Der militärische ND Malaysias machte in Zusammenarbeit mit Herrn Werner Mauss in Ost- Malaysia im Bundesstaat Sabah eine Firma ausfindig, über die Reis, Zucker usw. sowie pharmazeutische Produkte an die Süd-Philippinen nach Jolo, jedoch insbesondere an die Abu Sayyaf / MILF geliefert wurden. Nach der gezielten Intervention von Herrn Werner Mauss vor Ort gelang es, nach finanziellem Anreiz die chinesischen Mitarbeiter dieser Firma als Informanten-GMs anzuwerben.
Die ab diesem Zeitpunkt eingesetzten geheimen Mitarbeiter konnten völlig unauffällig in ihrer Eigenschaft als logistische Unterstützer der Abu Sayyaf Druck ausüben und von dem Anführer der Entführergruppe, Abu Sabaya alias Aldam „in letzter Minute“ die Zusage erhalten, dass Andreas Lorenz keine Körperteile amputiert und jedwede Repression von ihm genommen würde. Im Anschluss übergaben die GMs der Entführergruppe am 21. Juli 2000 sieben Lebensbeweis-Fragen, die Herr Aust Herrn
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Werner Mauss zuvor übermittelt hatte, sowie ein von Herrn Werner Mauss zur Verfügung gestelltes Satellitentelefon.
Per Satellitentelefon erhielt Herr Werner Mauss am 22. Juli 2000 von den chinesischen GMs, die auf dem Rückweg von Jolo, dem Entführercamp, nach Malaysia waren, vorab zwei Antworten auf die von Herrn Aust gestellten Fragen, mit dem Hinweis, dass die Antworten zu den weiteren fünf Fragen mit Fotos später per Satellitenfax übermittelt würden.
Übermittelte Ant w orten:
1. Herr Lorenz führte sein letztes Inter v iew vor der Entführung mit „former Prime Minister von Singapur Lee Kuan Yews“
2. Letztes Anreiseland vor seiner Entführung war Thailand
Herr Aust bestätigte die Richtigkeit der vorbenannten Antworten.
Den Fragenkatalog mit den restlichen fünf Fragen hatte Herr Lorenz im Entführercamp handschriftlich ausgefüllt. Hierbei wurde er von den GMs fotografiert. Die Fotos und den ausgefüllten Fragenkatalog erhielt Herr Werner Mauss vom malaysischen militärischen ND wie zugesagt am 23. Juli 2000 per Satellitenf ax – siehe nachfolgend:
1. The reporter Lorenz has an editor in chief. W hat is the n a m e of the edit o r in chie f ’s girlfriend in Indonesia? JULIA
2. What is the na m e of the country in which the reporter was before he went to Bangkok? We want to know as well the m onth and the year. POLAND OCT. 91 - DEC. 9 5
3. The reporter Lorenz has a chronic illness. W hat is the na m e of this chro ni c illnes s ? PSORIAS I S 4. In which countries Mister Lorenz has been living
as correspondent? SOVIET UNION - CHINA - POLAND - T H AILAND – CHINA
5. Whom did he interview together with his editor in chie f ? LEE KUAN YEW/S I NGAPUR
Herr Aust teilte Herrn Werner Mauss sofort nach Übermittlung der Antworten des 5-Punkte- Fragenkatalogs mit, dass auch diese Angaben alle zutreffend seien.
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Fotoaufnahmen von Andreas Lorenz, auf denen zu erkennen ist, wie er den
übermittelten Fragenkatalog liest, ausfüllt und hierbei von den GMs des Herrn Werner
Mauss fotografiert wird.
Herr Werner Mauss reiste erneut nach Malaysia und traf General X und die an der Operation beteiligten GMs. Die GMs übermittelten Herrn Werner Mauss einen Plan zur Befreiung von Andreas Lorenz und möglicherweise auch aller anderen Geiseln:
Die GMs haben auf direktem Wege ohne Zwischenpersonen 1 Mio. US-Dollar direkt an Abu Sabaya alias Aldam zu übergeben. Die Befreiung könnte am 01. August 2000 erfolgen.
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Sobald die Bezahlung erfolgt ist, wird Andreas Lorenz auch vor dem 01. August 2000 dem philippinischen Chefunterhändler Robert Aventajado und danach der deutschen Botschaft übergeben.
Die GMs teilten immer wieder mit, dass die für Andreas Lorenz ausgehandelten Bedingungen auch für alle anderen Geiseln gelten könnten.
Der Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in der Chefredaktion des Spiegel, Herr Aust verfügte, dass sein Einsatz, so wie im Vertrag mit der Spiegel-Geschäftsleitung unter Absatz 4 vereinbart, geheim bleibt. Vordergründig sollte die Befreiung von Herrn Lorenz, wie vom Spiegel gewünscht, durch den vor Ort offiziell arbeitenden Spiegel-Journalisten Ihlau endabgewickelt werden.
Die Rolle von Herrn Werner Mauss war es, die Befreiung im Hintergrund, geheim und ohne Aufsehen mithilfe des malaysischen militärischen Nachrichtendienstes sowie des malaysischen Komitees für wirtschaftliche Entwicklung in den Südphilippinen, unter Mitwirkung der philippinischen Regierung, zu koordinieren.
Der Spiegel hat dann über seinen Journalisten Ihlau vor Ort auf den Philippinen die Abwicklung zur Befreiung von Herrn Lorenz so wie oben beschrieben durchgeführt.
Lediglich in der Spiegel-Ausgabe Nr. 31 vom 31. Juli 2000 Bericht zur Entführung Lorenz, Titel "Das ist kein Film" werden in der Tagebuchaufzeichnung von Herrn Lorenz von Dienstag, dem 25. Juli 2000, auf Seite 34 linke Spalte, die fünf Lebensbeweisfragen von Herrn Werner Mauss erwähnt, die das Datum seines an Herrn Aust übermittelten Schreibens vom 19. Juli 2000 tragen.
Herr Lorenz, der über den Einsatz von Herrn Werner Mauss erst Jahre später informiert wurde, schreibt wörtlich:
„Ein Kurier erscheint am Vormittag mit einem Computerausdruck vom 19. Juli, auf dem 5 persönliche Fragen stehen. Sie sollen als Beweis dienen, dass ich noch lebe.“
Der gesamte Einsatz wurde mit Zustimmung der Treugeber im Interesse der internationalen Terrorismusbekämpfung aus dem Herrn Werner Mauss seit 1985 zur Verfügung gestellten Treuhandfonds finanziert. Hierzu gehörte die Bezahlung der Chinesen, die die Kontakte durch ständige Lieferungen von Lebensmitteln und pharmazeutischen Gütern von der Küste
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Malaysias zur Zielgruppe der Abu Sayyaf hatten. Außerdem wurden in Malaysia wichtige Unterstützer bezahlt. Geld floss auch in besondere Fahndungsmaßnahmen gegen die Abu Sayyaf, durch die später der für die Entführung verantwortliche Kommandant Abu Sabaya alias Aldam am 21. Juni 2002 von philippinischen Marinesoldaten erschossen wurde.
Der militärische Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in Malaysia gründete bei Beginn der Operation mit Genehmigung seiner politischen Führung ein offiziell genehmigtes Komitee zur Befreiung von Andreas Lorenz in Malaysia und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Südphilippinen, für welches Herr Werner Mauss sofort einen großen Dollarbetrag mit Genehmigung seiner für ihn operativ zuständigen Treugeber spendete. Dies diente als Grundlage für die gesamte Geheimoperation.
Alles verlief erfolgreich. Hauptziel der Operation von Herrn Werner Mauss war es, die Bitte von Herrn Aust durchzusetzen, um zu verhindern, dass Herrn Lorenz durch die Abu Sayyaf die Hände amputiert werden. Dieses Ziel wurde vollumfänglich erreicht.