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Sie hören ein Hörfunkinterview des NDR, Sendereihe Info, vom 18. Juli 2006 mit Werner Mauss zum Kriminalfall des Juwelenraubs Due vom 31. Oktober 1981



 1981 wurde er mit der Aufklärung
  • des vom Juwelier Düe vorgetäuschten Raubüberfalls (13 Mio. D-Mark) in Verbindung gebracht.

    Als verdecktem Ermittler gelang es Mauss, von Düe fünfzehn Schmuckstücke zu erhalten, die Düe zuvor als geraubt gemeldet hatte.

    Düe wurde deshalb am 5. August 1982 festgenommen und danach am 4. Januar 1984 vom Landgericht Hannover  zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

    Wegen eines nicht vernommenen Zeugen hob der BGH das Urteil am 2. November 1984 auf.

    In 2. Instanz blendete die Staatsanwaltschaft alle konspirativ erlangten Beweismittel aus. Düe wird daraufhin am 13. März 1989 wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.

    Die Zivilkammer des Landgerichtes Hannover verurteilte Düe trotz Freispruch auf der Grundlage der in der Berufungsinstanz nicht eingeführten Beweise wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit. Sie lehnte auch seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Mannheimer Versicherung in Höhe von
    73 Mio D-Mark ab
    .

    Siehe Urteil
    vom 26. Februar 1992, LG Hannover,   AZ 130192/91; S. 17, 18 und 19
     [Link]
    Zum Urteil: HAZ, 27.2.1992 [Link]

    DER BGH BESTÄTIGT DAS URTEIL DES ZIVILGERICHTES VOM LG HANNOVER WODURCH DIE VERSICHERUNG ZUR LEISTUNG  VON SCHADENSERSATZ FÜR DEN ANGEBLICHEN DÜE-RAUB FREIGESTELLT WURDE.

    DÜE ERHIELT TROTZDEM VOM LAND NIEDERSACHSEN MEHRERE MIO. D-MARK HAFTENTSCHÄDIGUNG.

    Im kriminellen Zusammenspiel mit seinen Helfershelfern hatte Düe 1983 eine namentlich inzwischen identifizierte Gruppe von Journalisten instrumentalisieren können, die von einem freien Fernsehjournalisten aus Frankfurt/ Main koordiniert wurde. 

    Nach vorliegenden Informationen gelang es diesen Personen einen damals in NRW in Untersuchungshaft einsitzenden Kriminalbeamten zu korrumpieren. Mit Hilfe dieses Beamten wurde es ihnen möglich den Zeugen Claude im Düe Verfahren bzw. den Polizeiagenten Mauss zu enttarnen. Widerrechtlich kauften sie von diesem Beamten amtlich geschützte geheime Erkenntnisse über diverse unterschiedliche, im Bundesgebiet laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in denen Mauss operativ als Undercover Agent von der Polizei eingesetzt und geführt worden war.

    Durch den illegalen Einblick in diese von Sonderstaatsanwälten geführten Verfahren wurde den Journalisten bekannt, in welchen Städten Mauss im Interesse der Kriminalitätsaufklärung von der Staatsanwaltschaft genehmigte vertrauensbildende Maßnahmen durchgeführt hatte. 

    MAUSS MACHTE SICH DAMIT NATÜRLICH NICHT STRAFBAR. 

    Wider besseres Wissen, unter Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, den Straftatbestand "Irreführung der Behörden" in Kauf nehmend, erstatteten die Journalisten zum Zwecke der eigenen Bereicherung ganz gezielt in Hannover, Koblenz, Stuttgart, Frankfurt/Main und in anderen Städten Strafanzeigen wegen Hehlerei und anderer Delikte gegen Mauss.

    ER SOLLTE KRIMINALISIERT WERDEN, UM IHN ALS ZEUGEN IM DÜE-VERFAHREN UNGLAUBWÜRDIG ZU MACHEN.

    Die Staatsanwaltschaften in den benannten Städten erkannten jedoch sehr schnell die Intrige, zogen die einzelnen angezeigten Verfahren zu einem Sammelverfahren in Frankfurt/ Main zusammen und stellten von Amts wegen die Ermittlungen gegen Mauss in Bezug auf alle von den Journalisten angezeigten Straftaten ein. 

    Für die amtlichen Beobachter war es damals deshalb auch nicht verwunderlich, dass der Freie Fernsehjournalist aus Frankfurt/Main und Koordinator des kriminellen Journalistenkreises nach der durch ihn unterstützten Enttarnung des Agenten Mauss bereits 1983 damit begann, eine gegen den Agenten Mauss gerichtete kriminalisierende Fernsehdokumentation zu erstellen.

    Der Journalist aus Frankfurt begann im Herbst 1983, in bundesdeutschen Gefängnissen in Strafhaft einsitzende Schwerstkriminelle aufzusuchen um ihnen sein angekauftes Wissen über die Undercover-Einsätze zu verraten, an denen der Agent Mauss beteiligt war. Der Journalist hatte dabei ausschließlich die mit Düe getroffenen Absprachen und seine eigenen finanziellen Interessen im Auge.

    In der fraglichen Fernsehdokumentation gab der Mann aus Frankfurt dann den Schwerstkriminellen „Gelegenheit“ sich zu „beschweren“. „Einheitlich wie im Chor“, beteuerten die Vorgenannten zu Unrecht verurteilt zu sein. Geschickt manipulierte der Journalist den Film gegen Mauss zu Gunsten des in Hannover angeklagten Düe. Ziel war es, wie auch in den Folgejahren praktiziert, mit Hilfe dieser zusammen gestrickten Polemik den wichtigsten Zeugen der Anklage „Claude“ (Mauss) im Fall Düe im Interesse der eigenen Bereichung zu kriminalisieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

    Mit großem Aufwand betrieben die Unterstützer Dües bis nach seinem „Freispruch“ weiterhin Einflussnahme auf Printmedien und Fernsehanstalten um mit Hilfe einer irreführenden Berichtererstattung Mauss zu diffamieren und als dubios zu plakatieren.

    In den Jahren 1987/88 wurde das Ehepaar Mauss während verschiedener, zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa abgestimmter verdeckter Operationen als Undercover Agenten gegen Mordverdächtige und Entführer eingesetzt.

    Der "Journalistenkreis" erlangte wieder illegal Kenntnis von einer Operation. Er schreckte nicht davor zurück, das Ehepaar Mauss während eines Einsatzes im Ausland durch STÖRMASSNAHMEN in HÖCHSTE LEBENSGEFAHR zu bringen.

    In einem Fall hatten die Journalisten nicht weit vom Verhandlungsgeschehen Gegenstände installiert, um das Ehepaar vor seinen kriminellen Gesprächspartnern zu enttarnen. Die Kriminalpolizei des an der Operation beteiligten Landes stellte sofort nach Feststellung die Störfaktoren beweiserheblich sicher. Sie befinden sich heute als Asservate im Keller der Kanzlei der Mauss Anwälte.

    In einem anderen Fall wurden von den Vorbenannten Informationen an Kriminelle lanciert, die daraufhin den Polizeiagenten in einer Frankfurter Tiefgarage auflauerten. Das Ehepaar bemerkte einen quer gestellten Pkw, der sie an der Abfahrt hindern sollte. Zur gleichen Zeit bewegten sich fünf männliche Personen in Richtung des Fahrzeugs. Mauss zerstörte blitzschnell mit Hilfe eines Wagenhebers die Beifahrerscheibe des verschlossenen blockierenden Fahrzeuges, schob den Pkw an die Seite und fuhr zusammen mit seiner Frau an den südländisch aussehenden, ihn an der Weiterfahrt hindern wollenden Männern vorbei. Gewaltsam durchfuhren sie die geschlossene Ausfahrtschranke des Parkhauses.
    NACH DEM ANGRIFF INFORMIERTE MAUSS EINE BUNDESBEHÖRDE, UM DEN VORFALL POLIZEILICH RICHTIGZUSTELLEN.


    Die Absicht der Intriganten war wiederum, Mauss als Belastungszeugen im Fall Düe auszuschalten. 


    DIE VORGENANNTEN HELFER DÜES KASSIERTEN NACH MAUSS VORLIEGENDEN BERICHTEN IN VOLLEM UMFANG DIE VOM LAND NIEDERSACHSEN FÜR DÜE NACH SEINEM "FREISPRUCH" IM MÄRZ 1989  FESTGESETZTE UND  AUSGEZAHLTE  HAFTENTSCHÄDIGUNG.


    P L Ö T Z L I C H,  I M  J U N I   2 0 0 0,  N A C H
    19   J A H R E N  -  STRAFVERFOLGUNG VERJÄHRT  -  W E R D E N   I M   F R Ü H E R E N
    G E S C H Ä F T   D E S  V A T E R S
    F R I E  D R I C H   D Ü E    I N   H A N N O V E R
    A M  B A L L H A U S,   C A. 4 0 0  M E T E R   V O M  
    T A T O R T  A M  K R Ö P P K E   B E I
    R E N O V I E R U N G S A R B E I T E N
    1 0,8  K I L O   D E S   D A M A L S   V O N   D Ü E
    A L S   G E R A U B T   G E M E L D E T E N
    S C H M U C K S   N O C H   O R I G I N A L
    E T I K E T T I E R T,   S I C H E R G E S T E L L T.

    Der Nachfolgebesitzer hatte im Geschäft des Vaters hinter Wänden und Decken, das vermeintliche Raubgut gefunden. Während der Untersuchungshaft des Rene Düe ab Herbst 1982 hatte Vater Friedrich Düe sein Geschäft verkauft. Dies war der Grund, weshalb der kriminelle Sohn „gücklicherweise“ bis zum Auffinden des Schmucks im Juni 2000 daran gehindert wurde, das Versteck mit dem vermeintlichen Raubgut auszuräumen.

    D A M I T   D Ü R F T E    E N D G Ü L T I G
    F E S T S T E H E N,  D A S S   D Ü E   D I E   T A T
    V O R G E S T Ä U S C H T   H A T.
    J E D E N F A L L S    I S T   E S   L Ä C H E R L I C H   A N Z U N E H M E N,   D A S S   D I E   R Ä U B E R
    A M    3 1.  O K T O B E R   1 9 8 1    N A C H   D E R
    T A T   I H R E    B E U T E   I M   G E S C H Ä F T
    D E S    V A T E R S     D Ü E     V E R S T E C K T
    H A T T E N.   D Ü E S   E I N L A S S U N G   V O R
    G E R I C H T    I N    2.   I N S T A N Z,   D A S S
    E R    D I E     B E L A S T E N D E N    F Ü N F Z E H N
    A N   M A U S S   Ü B E R G E B E N E N
    S C H M U C K S T Ü C K E   I M   G E S C H Ä F T
    S E I N E S    V A T E R S    Z U F Ä L L I G
    W I E D E R G E F U N D E N    H A B E,   S I N D
    -  I M    N A C H I N E I N    B E T R A C H T E T  -
    S O G A R    R I C H T I G.


    "VERGESSEN" HAT DÜE "LEDIGLICH", 1989 VOR SEINEM FREISPRUCH, DEM STRAFGERICHT MITZUTEILEN, DASS 10,8 VON 40 KILO IMMER NOCH IN DECKEN UND WÄNDEN DES EHEMALIGEN GESCHÄFTS VERSTECKT WAREN.
    .

    Aus heutiger Sicht ist es erschreckend, festzustellen, wie es damals dazu kommen konnte, dass es Düe mit Hilfe seiner Unterstützer gelungen war,  namhafte Politiker zu instrumentalisieren, diese zu täuschen und als unwissende Helfer, mit "vermeintlichem Erfolg" vor seinen kriminellen Wagen zu spannen.


    DIE NACHRICHTENLAGE IM FALL DÜE ERGIBT HEUTE FOLGENDEN  Ü B E R B L I C K:

    - 31. Oktober 1981 "Raubüberfall" Düe

    - Düe meldet mehr als 40 Kilo Schmuck als geraubt, ca. 3.400 einzelne Teile Kommissionsware

    - Tatzeugen beobachten: zwei südländisch aussehende männliche Personen beim hastigen Verlassen des Geschäftes mit jeweils einem Aktenköfferchen

    - die Polizei in Hannover hielt es für ausgeschlossen, dass diese "möglichen Täter oder Helfer" in der beobachteten Zeit 40 Kilo Schmuck abtransportiert haben konnten, Aktenkoffer zu klein für zu viele Einzelstücke usw.

    - 1991 während eines Mordprozesses in Istanbul behaupten Türken, Düe bei der Vortäuschung des Überfalls unterstützt zu haben.  [Link], [Link]

    - Handelt es sich bei den Türken um jene Südländer, welche von Zeugen unmittelbar nach der Tat gesehen worden waren?

    - 1982 LKA Niedersachsen bildet wegen diverser gravierender Verdachtsmomente eine Sonderkommission

    - Sommer 1982: Düe übergibt dem Polizeiagenten "Claude" (Mauss) die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldete Schmuckstücke

    - Er wird festgenommen und am 4. Januar 1984 von LG Hannover zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

    - In der Zeit zwischen der Verurteilung 1984 bis zu seinem in zweiter Instanz erfolgten Freispruch 1989 organisieren Düe und seine kriminellen Unterstützer eine in der Bundesrepublik wahrscheinlich einmalige Rufmordkampagne gegen einen wichtigen Zeugen der Anklage (Polizeiagent Mauss) um diesen als Belastungszeugen auszuschalten

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -


    - 13. März 1989: René Düe wird wegen mangelnder Beweise in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Strafkammer in Braunschweig blendete zuvor die gesamten konspirativ erlangten Beweismittel aus.

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -

    - Mauss wird als Belastungszeuge im Braunschweiger Strafprozess nicht vernommen.

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -

    - Vernommen wird Düe: Der erklärt, die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldeten Schmuckstücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden zu haben. Die Kammer glaubt diesen Sachverhalt

    - WIE VON DÜE UND HELFERN NICHT ERWARTET -

    - Trotz Freispruch des Braunschweiger Strafgerichtes wertet das Zivilgericht des LG Hannover alle von dem Undercover Agenten Mauss und anderen von der Polizei erbrachten Beweismittel. Sie spricht Düe schuldig, die Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Durch die Entscheidung des LG Hannover vom 26. Februar 1992, bestätigt durch BGH, wird die Versicherung aufgrund der im Urteil u.a. festgestellten arglistigen Täuschung durch Düe von allen Zahlungen freigestellt. Die von Düe beantragte Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Versicherung in Höhe von
    73 Mio D-Mark wird vom Gericht ebenso abgelehnt.


    - K O N T R O V E R S: Obwohl diese Urteile vorlagen, hat das Land Niedersachsen eine millionenschwere Haftentschädigung an Düe zur Auszahlung gebracht. Seine kriminellen Unterstützer kassierten sofort dieses Geld

    - 20. Juni 2000: Bei Renovierungsarbeiten werden an diesem Tag  - 19 Jahre nach der Tat - zwischen Wänden und Decken versteckt 10,8 Kilo Schmuck aus dem Düe Raub noch original etikettiert im früheren väterlichen Geschäft Düe am Ballhaus aufgefunden und sichergestellt. Der Fundort befindet sich 400 m vom Tatort entfernt.

    - Nach diesem Fund sind auch die Personen von Dües Schuld überzeugt, die sich in den Jahren davor von der mit großen Mühen und viel Geld organisierten Rufmordkampagne gegen den Undercover Agenten Mauss beeinflussen ließen.


    R E S U M E
    :
    Befragte international tätige Kriminologen, Richter, Staatsanwälte usw. sind sich einig: Der Fall Düe eignet sich hervorragend als Lehrbeispiel für Polizeischulen. Aber er gibt auch eindeutig zu erkennen, dass Düe mit seiner kriminellen Energie und der von ihm und seinen Unterstützern organisierten Macht, DEN RECHTSSTAAT MIT FÜßEN TRETEND, einen Freispruch erreicht hat, mit dem Ergebnis: Die Tat verjährte ohne Sühne.

    TROTZDEM BLIEB UNTER DEM STRICH FÜR DÜE UND SEINE KRIMINELLEN HELFER NUR EIN GROSSER SCHADEN OHNE FINANZIELLES ERGEBNIS

    Es blieb für alle diese Personen ein in Luft aufgelöster Traum mit bitterem Nachgeschmack. 

    E V E N T U E L L E   N A C H A H M E R  müssen erkennen:

    "V E R B R E C H E N   L O H N T   S I C H   N I C H T"


    WamS, Nr. 25 vom 18.6.2000 [LINK],
    HAZ 29.6.2000, [LINK];
    Wochenspiegel, 12.7. 2000 [LINK], 
    dpa, 28.6.2000; [LINK],
    Der Spiegel, Nr. 26/2000, S.71,72 und 73; [LINK]
    Bild, 24.6.2000; [LINK],
    Bild, 26.6.2000;[LINK]

    Einstweilige Verfügung gegen Düe vom 31. 7.2000, LG Stuttgart, AZ 17 O 406/2000 [Link],

    Prof. Wenzel, Begründungsschriftsatz vom
    4. 9. 2000 zur Durchsetzung des Urteils im Verfügungsverfahren vor dem LG Stuttgart
    gegen Düe [Link],

    Unterlassungsverfügung gegen Rene Düe am 28. September 2000 rechtskräftig,
    AZ 17O406/400 [Link],

    Unterwerfungserklärung des Düe [Link]
    anwaltliche Ankündigung seines RA Malottke vom 3.11.2000 [Link]

    Schriftsatz
     vom 26.1.1992 des Prof. Wenzel an den Generalstaatsanwalt Celle und Oberstaatsanwalt in Hannover zum Verdacht, dass der türkische Staatsangehörige Aydin Yildizsoy, in den von Düe vorgetäuschten Raubüberfall vom 31.10.1981 involviert ist. [Link]

    Yildiszoy hatte am 20.3.1991 seinen Komplizen in Istanbul ermordet; dem Toten nach Mafiamanier mit Zwirn den Mund zugenäht. Seine Erklärung vor Gericht: Der Tote sollte über den Tod hinaus "sein Wissen nicht mehr verraten können". Bei seiner Vernehmung hatte er ausgesagt, er kenne René Düe, der Überfall vom 31. 10. 1981 sei nur vorgetäuscht. Der Bruder des Opfers Nevzat Avan erklärte  vor gleichem Strafgericht in Istanbul, dass der Ermordete Nevzat zusammen mit Yildiszoy im kriminellen Zusammenspiel mit Düe diesem in der Rolle als Raubtäter halfen, den Überfall auf sein Geschäft vorzutäuschen.

    Zum oben genannten Sachverhalt [Link]
    sowie Artikel aus "Hürriyet" vom 1. Februar 1992 [[Link],
    dem "Mannheimer Morgen" vom 5. Februar 1992 [Link]
    und aus "Der Spiegel" vom 26.Juni 2000, Nr. 26/2000 [Link]


 

Über den Menupunkt Kontakt können Sie auch mit dem Sekretariat von Werner Mauss in Verbindung treten. [Link]

 

 
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