Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Letzte Änderung:
August 09. 2005 07:58:10
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Control Risks


Auszug aus dem am 20. Mai 1998 ergangenen freisprechenden Urteil: [Link]


Aus dem Urteil des Hohen Tribunals von Antioquia vom 20. Mai 1998 ergibt sich unter anderem, dass die Firma Control Risks im Interesse ihres wirtschaftlichen Vorteils gezielt gegen das Ehepaar Mauss und somit gegen die von diesem verfolgten Friedensbemühungen durch Intrigen bei den kolumbianischen Behörden intervenierte, um dadurch die Verhaftung gewollt herbeizuführen.

Richtig ist, dass die Procuradoría - Staatsanwaltschaft für Behördenkriminalität - und der Fiscal Generál - Generalstaatsanwalt für allgemeines Strafrecht - während der Ermittlungen von Anfang 1997 bis zum freisprechenden Urteil am 20. Mai 1998 EIN KRIMINELLES ZUSAMMENWIRKEN ZWISCHEN DEN FÜR DIE BEFREIUNG VON GEISELN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IN MEDELLIN UND DER FIRMA CONTROL RISKS FESTSTELLTE.

Im Urteil heißt es: "Wie den Beamten der ersten Instanz ,überrascht auch diese staatsanwaltliche Instanz die Einflussnahme seitens "Control Risks" auf die Handhabung und Ausrichtung des Prozesses (mit dem Wort Prozess ist der Vorgang um die Geiselbefreiung gemeint). Diese ging soweit, dass der Vertreter der englischen Firma sich einen Platz innerhalb des irregulären "Komitees" sicherte, welches außerhalb der gesetzlichen Normen zu "Untersuchungszwecken" von der Provinzregierung von Antioquia ins Leben gerufen worden war.

So gut war die multinationale Gesellschaft (Control Risks) im "Komitee" vertreten, dass es ihr sogar gelang, die Grundsätze der übergeordneten zivilen und polizeilichen Behörden im Hinblick auf die Ausrichtung von Informationen zu manipulieren. In dem Urteil heißt es weiter: "So ist letztlich die Irreführung der Behörden (der kolumbianischen Behörden) durch diejenigen, die ihre ureigensten und dem Frieden fern stehenden Interessen verteidigten, ein langer Weg umsonst gewesen."
(Ende der Zitate)

Aus dem Ermittlungsvorgang ist auch ersichtlich, wie die Firma "Control Risks" in ihrer Funktion als Mitglied des Komitees durch Desinformation im September 1996 eine vorzeitige Befreiung der deutschen Geisel vereitelt hat.

Die Bundesregierung reagierte auf die Festnahme des Ehepaares Anfang 1997 mit einer mehrseitigen Regierungserklärung, die der Deutsche Botschafter mit einer am 25. Januar 1997 ausgestellten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Bogotá dem Fiscal General - Generalstaatsanwalt von Kolumbien - überbrachte. In der Regierungserklärung wurde die Tätigkeit des Ehepaares Mauss für den Friedensprozess im transparenten Zusammenspiel mit staatlichen Behörden durch Fakten belegt und erläutert.

IN EINEM EINIGE JAHRE SPÄTER, AM 22. MAI 2001 VERFASSTEN SCHREIBEN DES FRÜHEREN STAATSMINISTERS IM BUNDESKANZLERAMT,
HERRN BERND SCHMIDBAUER MdB, GERICHTET AN EINE WESTLICHE REGIERUNG, WIRD DER HIER DARGELEGTE SACHVERHALT NOCHMALS UMFASSEND BESTÄTIGT.
Kanzleramtsminister a.D. Schmidbauer MdB Originalbrief [Link]

Der zur fraglichen Zeit amtierende kolumbianische Staatspräsident Ernesto Samper erklärt in seinem Schreiben vom 22. November 2005 zum vorbenannten Sachverhalt noch ein Mal gegenüber dem Ehepaar Mauss seine volle Anerkennung für ihre besonderen Verdienste im Friedensprozess. [Link]

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